Beschluss des Bundesrates
Gesetz zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007

Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23. Mai 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 24. April 2008 verabschiedeten Gesetz mit der in Artikel 23 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Mehrheit zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

I.

II.