Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Belarus

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305440 - vom 22. April 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. März 2005 angenommen.

Das Europäische Parlament,

1 Angenommene Texte, P6_TA(2004)0011.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2004)0045.
3 ABI. C 43 E vom 19.2.2004, S. 60.

A. in der Erwägung, dass die Parlamentarische Troika zu dem Ergebnis gekommen ist, dass weder die Parlaments- noch die Präsidentschaftswahlen von 2000 bzw. 2001 frei und fair verlaufen sind und dass diesen Wahlen Willkürmaßnahmen der Regierung gegen die politische Opposition, die unabhängigen Medien und die Organisationen zur Wahlbeobachtung vorausgegangen sind, durch die die Grundsätze der Demokratie erheblich missachtet worden sind,

B. in der Erwägung, dass sich die Situation in Belarus keineswegs verbessert hat, sondern weiter verschlechtert und einen Punkt erreicht hat, an dem die Menschenrechte und die Minderheitenrechte mit Füßen getreten werden, das Repräsentantenhaus über keinerlei Gesetzgebungsbefugnisse verfügt und das Wirtschaftsleben vom Präsidenten geregelt wird, ferner in der Erwägung, dass diese Verstöße die Inhaftierung und andere Formen von Repressalien gegen die Mitglieder der demokratischen Opposition, die Streichung politischer Parteien aus dem Register im Vorfeld der Wahlen, die Schikanierung und Einschüchterung der Kandidaten der Opposition und das Verbot der Anwesenheit von Vertretern der Oppositionsparteien in den Wahllokalen umfassen,

C. in der Erwägung, dass die Europäische Union bereits mehrfach die Verhaftung wichtiger Oppositionsführer durch die Regierung Lukaschenko angeprangert hat und dass keine Fortschritte bezüglich der ungeklärten Fälle mehrer verschwundener Personen zu verzeichnen sind,

D. unter Hinweis darauf, dass Michail Marynitsch, früherer Minister für Außenwirtschaftsbeziehungen und ehemaliger Botschafter und Präsidentschaftskandidat bei der Wahl Mitte 2001, zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden ist, die am 18. Februar 2005 auf drei Jahre und sechs Monate reduziert wurden,

E. in der Erwägung, dass in den vergangenen Jahren mehrere politische Parteien und über fünfzig demokratische nichtstaatliche Organisationen auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen politischen Ausrichtungen, 25 unabhängige Massenmedienorgane und verschiedene Bildungseinrichtungen "aus technischen Gründen" geschlossen bzw. aufgelöst werden mussten, dass aber diese Organisationen in allen Fällen eindeutig wegen Kritik am Präsidenten und seiner Politik bestraft wurden,

F. in der Erwägung, dass es in Belarus nach wie vor zu politisch motivierten Festnahmen und Verfahren gegen Aktivisten der demokratischen Bewegung und unabhängige Journalisten sowie zur Deportation ausländischer Bürger kommt und dass im September 2004 zwei Mitglieder der belarussischen Opposition, Waleri Lewonewski und Alexander Wasiljew, wegen Verleumdung des belarussischen Präsidenten zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden,

G. unter Hinweis darauf, dass auf laufende friedliche Proteste durch Kleinhändler mit Einschüchterung von Seiten der Regierung reagiert wurde und die Urheber dieser Streiks in Haft genommen und mit Geldbußen belegt wurden,

H. unter Hinweis darauf, dass in der Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 28. Mai 2004 Nachweise einer Beteiligung führender staatlicher Vertreter an der Entführung und angeblichen Ermordung führender Persönlichkeiten der Opposition 1999 festgestellt wurden, und darauf, dass der Europarat im Mai 2004 einen Antrag von Belarus abgelehnt hat, dessen Sonderstatus beim Europarat zu verlängern, der 1997 ausgesetzt worden war, als Präsident Lukaschenko das Parlament auflöste,

I. zutiefst besorgt über die Entscheidung der belarussischen Regierung, der international anerkannten Europäischen Humanistischen Universität Minsk, die ein bemerkenswertes Beispiel für die Freiheit der Lehre und Forschung und die Arbeit für echte europäische Werte in Lehr- und Forschungsprogrammen darstellte, die Erlaubnis zur Tätigkeit als Rechtspersönlichkeit zu entziehen, was verheerende Folgen für die akademische Zukunft Hunderter Studenten und Lehrer hat,

J. unter Hinweis darauf, dass die UN-Menschenrechtskommission im April 2004 Kritik an Belarus übte, weil es ständig Meldungen gab über willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen und wegen der Behelligung von nichtstaatlichen Organisationen, Oppositionsparteien und Personen, die sich für Demokratie einsetzen,