Empfehlungen der Ausschüsse 889. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2011
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
(WaffVwV)

In der Empfehlungsdrucksache 331/1/11 ist unter A Ziffer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc wie folgt zu fassen:

"cc) Absatz 4 Satz 1 und 2 sind zu streichen."