Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 27. April 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/11808 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union - Drucksachen 18/11242, 18/11620 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 19.05.17
Erster Durchgang: Drucksache. 064/17 (PDF)

Artikel 5 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 5
Anderung des Telekommunikationsgesetzes

Das Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch die Artikel 1 und 12 des Gesetzes vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2473) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 100 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

2. § 109 Absatz 5 wird wie folgt geändert:

3. § 109a wird wie folgt geändert:

4. § 149 wird wie folgt geändert: