Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 49. Sitzung am 17. Juni 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 17/2108 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten

mit beigefügter Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 Nummer 9 wird wie folgt gefasst:


Fristablauf: 09.07.10
Initiativgesetz des Bundestages