Beschluss des Bundesrates
Achtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 899. Sitzung am 6. Juli 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 14. Juni 2012 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 und Artikel 87e Absatz 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.