Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Eurojust-Verordnung

Der Bundesrat hat in seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.