Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zur Lage der Frauen mit Behinderungen in der Europäischen Union (2006/2277(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110483 - vom 4. Juni 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. April 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass in dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingeräumt wird, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen im häuslichen Bereich und auch außerhalb häufig einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von Gewalt, Körperverletzung oder Missbrauch, Verwahrlosung oder Vernachlässigung, Misshandlung oder Ausbeutung zu werden,

B. in der Erwägung, dass laut dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Geschlechterperspektive in alle Bemühungen einzubeziehen ist, mit denen es Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden soll, ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten ohne Abstriche wahrzunehmen,

C. in der Erwägung, dass laut dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen alle Menschen mit Behinderungen im heiratsfähigen Alter das Recht haben, zu heiraten und eine Familie zu gründen,

D. in der Erwägung, dass nahezu 80 % der Frauen mit Behinderungen zu Opfern von psychischer und physischer Gewalt werden, dass sie in höherem Maß als andere Frauen der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt sind und dass Gewalt im Leben von Frauen mit Behinderungen nicht nur häufig vorkommt, sondern mitunter auch selbst die Ursache für ihre Behinderung ist,

E. in der Erwägung, dass es sich bei Menschen mit Behinderungen um eine sehr heterogene Bevölkerungsgruppe handelt und dass bei den zu ihrer Unterstützung geplanten Maßnahmen sowohl diese Heterogenität als auch die Tatsache berücksichtigt werden müssen, dass einige Gruppen wie Frauen mit Behinderungen zusätzlichen Schwierigkeiten und Mehrfachdiskriminierungen ausgesetzt sind,

F. in der Erwägung, dass es laut den von den Mitgliedstaaten durchgeführten Studien im Wesentlichen die Mütter sind, die bei Ärzten, in Schulen oder Verwaltungen vorstellig werden, um sich über die Behinderung ihres Kindes zu informieren, und nach Möglichkeiten suchen, wie mit dieser Behinderung am besten umzugehen ist,

G. in der Erwägung, dass die Verantwortung für behinderte und abhängige Personen im Allgemeinen bei den Frauen liegt, was in bestimmten Fällen dazu führt, dass sie aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, wenn es keine angemessenen Pflegeeinrichtungen gibt,

H. in der Erwägung, dass von den europäischen Institutionen wie auch von den nationalen und regionalen Behörden Maßnahmen gefördert werden müssen, um der Gleichheit der Menschen konkrete Geltung und Wirkung zu verleihen, und dass das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle eine Katalysatorfunktion haben sollte,

I. in der Erwägung, dass Frauen mit Behinderungen aufgrund des biologischen und sozialen Geschlechts, der Rasse, der Beeinträchtigung und Behinderung gleich mehrfach diskriminiert werden und verstärkt der Gefahr von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind,

J. in der Erwägung, dass die Gleichbehandlung von Frauen mit Behinderungen und von Müttern behinderter Kinder ein Grundrecht sowie eine ethische Verpflichtung ist,