Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu öffentlichprivaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen KOM (2004) 327 endg.; Ratsdok. 9206/04

Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 13. Mai 2004 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).

Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 3. Mai 2004 dem

Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 749/97 = AE-Nr. 972839 und AE-Nr. 984173

1. Die Entwicklung der Öffentlich-Privaten Partnerschaft: Feststellungen und Herausforderungen

1.1. Was ist unter einer öffentlichprivaten Partnerschaft zu verstehen?

1.2 Der Binnenmarkt als Herausforderung, die Weiterentwicklung von ÖPP auf der Basis effektiven Wettbewerbs und rechtlicher Klarheit zu gewährleisten6

1.3. Ziel und Struktur des Grünbuchs

Dieser Unterscheidung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die vielfältigen ÖPP-Formen, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten anzutreffen sind, zwei übergeordneten Modellen zugeordnet werden können. Beide werfen spezifische Fragen der Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen auf, die in den nachstehenden Kapiteln separat behandelt werden.1

2. ÖPP auf Vertragsbasis vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen

2.1. Auswahl des privaten Partners

2.1.1. Partnerschaft auf Vertragsbasis: als öffentlicher Auftrag eingestufte Beauftragung
2.1.2. Partnerschaft auf Vertragsbasis: als Konzession eingestufte Beauftragung

2.2. Fragen in Zusammenhang mit der Auswahl eines Wirtschaftsteilnehmers im Rahmen einer privat initiierten ÖPP

2.3. Die Phase nach der Auswahl des privaten Partners

2.3.1. Vertraglicher Rahmen
2.3.2. Die Vergabe von Unteraufträgen für bestimmte Aufgaben

3. Institutionalisierte ÖPP vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen

3.1. Einrichtung einer Partnerschaft durch die Gründung eines gemeinsamen Adhoc-Wirtschaftsgebildes des öffentlichen und des privaten Sektors1

3.2. Übernahme der Kontrolle über ein öffentliches Unternehmen durch einen privaten Akteur

4. Schlussbemerkungen