Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Bestimmungen zur fakultativen Modulation der Direktzahlungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 KOM (2006) 241 endg.; Ratsdok. 10014/06

Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Die im Zuge der fakultativen Modulation erbrachten Mittel für die ländliche Entwicklung müssen in den Mitgliedstaaten verbleiben, in denen sie anfallen.

Die Bundesregierung wird daher gebeten, auf eine entsprechende Präzisierung in Artikel 1 Abs. 2 des geplanten Kapitels I "Fakultative Modulation" hinzuwirken.