Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Es ist normal, verschieden zu sein"

Der Bundesrat hat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst

Anlage
Entschließung des Bundesrates "Es ist normal, verschieden zu sein"

Begründung:

"Es ist normal, verschieden zu sein."

So hat es Bundespräsident Richard von Weizsäcker im Jahr 1993 auf den Punkt gebracht.1 Seine bemerkenswerte Rede zeigt die Bedingungen, Chancen und Gefährdungen für ein gelingendes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung auf. Seine Worte haben - trotz großer Fortschritte - an Aktualität nichts verloren, weil sie das Grundproblem des "Verschiedenseins" berühren. Es wird deutlich, dass die zitierte Formel eine Haltung zum Ausdruck bringt, die erlernt, weitergegeben und gepflegt sein will.

Es braucht "Raum in den Köpfen und Herzen der Menschen". Das kann den Blick dafür öffnen, dass es überwiegend Verbindendes gibt und die Anliegen und Erfahrungen der Menschen mit Behinderung "eine Quelle für humane Reformen" zum Wohl aller sein können.

Ein Mensch, der selbstbewusst zu seiner Behinderung stehen kann, der kann in einer Leistungsgesellschaft Beispiel sein für diejenigen, die sich von dem auf die Spitze getriebenen Perfektionsideal und Selbstoptimierungsdruck überfordert fühlen. Barrierefrei gestaltete Städte und Häuser kommen uns nicht erst zugute, wenn wir einmal an Krücken gehen, den Kinderwagen schieben oder selbst mit zunehmendem Alter in unserer Mobilität eingeschränkt werden. Der Abbau einstellungs- oder umweltbedingter Barrieren kann auch ein Segen für Menschen sein, deren Verschiedensein sich unterhalb der Schwelle äußerlich wahrnehmbarer "Beeinträchtigung" bewegt.

Dennoch wird Behinderung in unserer Gesellschaft teilweise zum Anknüpfungspunkt von Verächtlichmachung. Das könnte darauf hindeuten, dass die Fähigkeiten und der Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu wenig bekannt und Vorurteile zu weit verbreitet sind. Möglicherweise fehlt auch das Bewusstsein dafür, dass die Übergänge fließend sind und der trennende Grat so schmal ist, dass er sich für eine Negativ-Abgrenzung kaum eignet.

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) gibt den Konventionsstaaten vor, eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern (Artikel 8 UN-BRK). Es bedarf der Prüfung, welche Maßnahmen der Bewusstseinsbildung in Deutschland ergriffen werden sollten.

Ein Teil der Menschen mit Behinderung hat sich zuletzt dafür ausgesprochen, den Schwerbehindertenausweis umzubenennen. Und nicht erst den Ausweis, bereits die amtliche Feststellung des Grades der Behinderung empfinden einige Menschen als stigmatisierende Etikettierung. Sie fühlen sich festgelegt auf eine Negativeigenschaft, von der sie sich nicht definieren lassen wollen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch die anscheinend verbreitete Nutzung des Wortes "behindert" in einem abwertenden und beleidigenden Sinn ein Auslöser war.

Es sollte daher geprüft werden, ob ein Ausweis, der nicht mehr die Schwerbehinderung in den Vordergrund stellt, eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung fördern und seiner Aufgabe weiterhin gerecht werden könnte. Eine andere amtliche Bezeichnung für den Ausweis könnte etwa an seinen Zweck anknüpfen (§ 152 Absatz 5 Satz 2 SGB IX), die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und Teilhabeförderung zu ermöglichen.

Der Vorschlag einer jungen Frau aus Norddeutschland, die für ihren Ausweis die Bezeichnung "Schwerin-Ordnung-Ausweis" gefunden hat, dürfte zum Ausdruck bringen, worum es den Menschen geht: Die Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft, die nicht zwischen "normal" und "anders" unterscheidet und eine Würdigung des positiven Beitrages von Menschen mit Behinderung.

Es ist nicht bekannt, wie verbreitet der Wunsch nach Umbenennung unter den Betroffenen tatsächlich ist. Eine Anhörung in der Bremischen Bürgerschaft hat gezeigt, dass sich Menschen mit Behinderung teilweise auch ausdrücklich gegen eine Umbenennung stellen.2 Diese Menschen vertreten die Auffassung, dass sich an Diskriminierung und Stigmatisierung nur etwas ändern wird, wenn Betroffene offensiv zu ihrer Behinderung stehen und wahrnehmbar sind. Dafür habe man sich etwa in der sogenannten Krüppelbewegung in den 70er und 80er Jahren stark gemacht.

"Es ist normal, verschieden zu sein" - eine solche Haltung setzt in der Tat nicht nur die Verschiedenheit, sondern auch das Bewusstsein dafür voraus. Sprache ermöglicht uns als Menschen, die Welt in ihrer Verschiedenheit zu erkennen und zu benennen. Es ist nicht nur hilfreich, sondern erforderlich, einen Begriff dafür zu haben, wenn ein Mensch dauerhaft in körperlicher, geistiger oder seelischer Hinsicht beeinträchtigt ist. Nur auf diese Weise wird die besondere Bedürfnislage von Menschen mit Behinderung überhaupt erst sichtbar.3

In der deutschen Sprache ist "behindert" die einschlägige Bezeichnung. Die UN-BRK verwendet durchgehend den Begriff "Behinderung" bzw. seine Entsprechung in den Amtssprachen der Vereinten Nationen (englisch "disability", französisch "handicap").

Wörter unterliegen aber auch einem Bedeutungswandel und es ist nicht auszuschließen, dass der Sprachgebrauch eine Wendung nimmt, auf den der Gesetzgeber reagieren sollte. Eine Handlungsnotwendigkeit könnte erreicht sein, wenn das Wort "behindert" nicht mehr überwiegend als Beschreibung eines Zustandes, sondern als abwertend oder stigmatisierend verstanden wird.

Es ist an der Zeit, das Problem zu ergründen und Lösungen zu suchen. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, ein entsprechendes Forschungsgutachten in Auftrag zu geben, das Handlungsoptionen aufzeigt. Damit sollen Bund und Länder in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zur Lösung der angerissenen Probleme sowie zur weitergehenden Umsetzung von Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention zu ergreifen.

Der partizipative Ansatz "Nicht ohne uns über uns" ist zu berücksichtigen. Die Feststellung der Erfahrungen, Meinungen und Vorschläge der Menschen mit Behinderung wird ein wesentlicher Bestandteil des Forschungsauftrages sein. Bei der näheren Bestimmung des Forschungsauftrages und bei der Auswertung der Ergebnisse soll der Inklusionsbeirat von der Bundesregierung einbezogen werden.

Damit in unserer Gesellschaft gelebt wird, dass es normal ist, verschieden zu sein.