Beschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie
(Drittes Bürokratieentlastungsgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 121. Sitzung am 24. Oktober 2019 zu dem von ihm verabschiedeten

Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) - Drucksachen 19/13959, 19/14076, 19/14421(neu) - die folgende Entschließung unter Buchstabe a auf Drucksache 19/14421(neu) angenommen:

"Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

Bürokratieabbau bleibt eine Daueraufgabe. Daher wollen die Fraktionen der CDU/CSU und SPD in dieser Wahlperiode mögliche Inhalte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz ausloten. Die Bundesregierung soll hierzu entsprechende Konsultationen zwischen den Ressorts einleiten. Ein Schwerpunkt soll sein, die Bürokratie- und Regulierungslasten für Gründer in der Start- und Wachstumsphase auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Genehmigungsverfahren für private Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen."