Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Europäischen Rat und den Rat zum Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen des Kampfes gegen den Terrorismus

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3322 - vom 7. Juli 2005. Das Europäische Parlament hat die Empfehlung in der Sitzung am 7. Juni 2005 angenommen.

Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Europäischen Rat und den Rat zum Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen des Kampfes gegen den Terrorismus (2005/2044(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass nach wie vor die Notwendigkeit besteht, die Unionsbürger im Rahmen einer integrierten europäischen Strategie nicht nur vor den Gefahren terroristischer Anschläge zu schützen (wie z.B. nukleare, radiologische, chemische oder biologische Anschläge auf öffentliche Räume usw.), sondern auch vor den Gefahren von Naturkatastrophen (wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Brände, Waldbrände), technologiebedingten Katastrophen (wie z.B. Seveso, Schiffskatastrophen, Verkehrsunfälle) sowie gesundheitlichen und anderen Krisensituationen (z.B. Epidemien), da diese Erscheinungen auf europäischer Ebene oft grenzüberschreitende Folgen haben und außerdem verlangen, dass die Mitgliedstaaten einander helfen und ein einheitliches und kompatibles Krisenreaktionssystem geschaffen wird,

B. in der Erwägung, dass im Rahmen einer effektiven Strategie sowohl Wert auf Prävention (Risiko- und Bedrohungsanalysen im Bereich kritischer Infrastrukturen, erhöhte Sicherheitsvorkehrungen, Förderung gemeinsamer Sicherheitsstandards und des Erfahrungsaustauschs sowie der Koordination und Zusammenarbeit auf EU-Ebene) als auch auf die Behebung der Folgen von Anschlägen und Katastrophen (Austausch von Fachkenntnissen und Erfahrungen, Ausarbeitung von Szenarien, Ausbildungsmaßnahmen, Schaffung eines funktionierenden Krisenmanagements, von Frühwarnsystemen und Zivilschutzmechanismen) gelegt werden sollte,

C. in der Überzeugung, dass vor allem im Falle des Terrorismus, wenn alle Sicherheits - und Abschreckungsmaßnahmen umgangen worden und Anschläge verübt worden sind, nur gut organisierte und effektive Reaktionssysteme eine schnelle Rückkehr zur Normalität gewährleisten können, dass nur durch erhöhte fachliche Kompetenzen, verstärkte Zusammenarbeit, eine Zusammenlegung der Mittel, verbindliche Einschätzungen der Risiken, Information, Schulungsmaßnahmen, Kommunikation, präventive Analysen sowie Analysen der Folgen der Katastrophe, eine schnelle Wiederherstellung der Normalität und schließlich eine Aufstockung der Mittel und die Gewährung der erforderlichen Hilfe zum Schutze der Opfer die Mitgliedstaaten und die Europäische Union ihre Bürger wirksamer schützen können, wenn es innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu Katastrophen kommt, die tatsächliche oder unmittelbar bevorstehende Folgen für die Unionsbürger haben,

D. in der Erwägung, dass Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen in der Europäischen Union eng miteinander vernetzt und stark voneinander abhängig sind, weshalb sie anfälliger für Störungen und Zerstörungen sind,

E. in der Erwägung, dass für den Schutz kritischer Infrastrukturen eine beständige und kooperative Partnerschaft zwischen Eignern und Betreibern der betreffenden Infrastrukturen und den Behörden in den Mitgliedstaaten notwendig ist; in der Erwägung, dass Analyse und Verwaltung von Risiken in allen Infrastrukturen auf strikte gemeinschaftsweite Verfahren und Normen aufbauen muss; in der Erwägung, dass letztendlich Eigner und Betreiber die Verantwortung für das Risikomanagement innerhalb von Betriebsanlagen, Versorgungswegen, Informationstechnologien sowie Kommunikationsnetzen tragen, die für den täglichen Betrieb dieser Infrastrukturen zuständig sind; jedoch in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf allen Ebenen der öffentlichen Behörden, die Industrie unterstützen, anleiten, fördern und kontrollieren müssen, wenn angemessen auch durch finanzielle und andere Anreize, damit sie ihren Verpflichtungen gerecht wird; dabei in der Erwägung, dass Betreiber in der Lage sein sollten, bestehende Informationen an die Behörden weiterzuleiten, und dass diese die Verantwortung für die Analyse der Informationen und die Ausarbeitung entsprechender Sicherheitslösungen zusammen mit den Betreibern tragen; in der Erwägung, dass auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene in jedem einzelnen mit diesen Aktivitäten verbundenen Fall das grundlegende Recht auf Datenschutz gewährleistet sein muss,

F. in der Überzeugung, dass es angesichts einer immer komplexeren Bedrohung, bei der EDV-Technologien der Spitzenklasse eingesetzt werden, notwendig ist, in Zusammenarbeit mit den europäischen (z.B. mit der Europäische Agentur für Netz - und Informationssicherheit) und nationalen zuständigen Behörden die computergestützten Verteidigungssysteme auszubauen,

1. unterbreitet dem Europäischen Rat und dem Rat folgende Empfehlungen:

2. beauftragt seinen Präsidenten,

diese Empfehlung dem Europäischen Rat, dem Rat und, zur Information, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat sowie den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen zu übermitteln.

1 Das Programm wurde am 17. Dezember 2004 um einen gesonderten Punkt zum Kampf gegen den Terrorismus erweitert.
2 AB1. C 76 E vom 25.3.2004, S. 382.
3 Siehe Vorschlag für eine Reform der Strategie zum Zivilschutz und zur Abwehr chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Bedrohungen, der auf Ebene der UNO diskutiert wurde.