Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)

Punkt 11 der 875. Sitzung des Bundesrates am 15. Oktober 2010

Der Bundesrat möge beschließen:

Zum Ausschluss der Angleichung der Behandlungsbedarfe an einen kassenübergreifenden einheitlichen Behandlungsbedarf

Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Regelung aufzunehmen, welche eine zukünftige Angleichung der Behandlungsbedarfe in den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen an einen bundesweiten und kassenübergreifenden einheitlichen Behandlungsbedarf als Basis für die morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen und die zukünftige Honorarverteilung ausschließt.

Begründung:

Bei einer Angleichung der Behandlungsbedarfe in den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen an den Bundesdurchschnitt finden regionale Besonderheiten keine Berücksichtigung mehr. Grundlage für die Bestimmung der jeweiligen morbiditätsbedingten Gesamtvergütung einer Kassenärztlichen Vereinigung müssen die vorhandenen regionalen Versorgungsstrukturen bleiben, um diese auch in Zukunft finanziell erhalten zu können.