Antrag des Freistaates Sachsen
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Punkt 5 der 889. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2011

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bereits vor den im Gesetz geregelten Evaluationsfristen den Vollzug in geeigneter Weise kontinuierlich zu beobachten und bei offensichtlichem Anpassungsbedarf unverzüglich gesetzgeberisch tätig zu werden.

Begründung:

Die Verbesserung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ist ein gemeinsames Ziel von Bund und Ländern aus dem Dresdner Bildungsgipfel von 2008. Darüber hinaus haben die Regierungschefs der Länder Ende 2010 für die beschleunigte Schaffung von einheitlichen und unbürokratischen Regelungen der Anerkennungsverfahren von Bund und Ländern ausgesprochen. Das Gesetz enthält eine Reihe von Regelungen, die sich in der Praxis bewähren müssen. Einem möglichen aus der Umsetzungspraxis erkennbaren Anpassungsbedarf (z.B. im Bereich der Nachqualifizierung und bei der Frage eines Beratungsnetzwerkes) sollte daher möglichst rasch abgeholfen werden.