Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen des öffentlichen Dienstrechts
(Strukturreformgesetz - StruktRefG)

Der Bundesrat hat in seiner 814. Sitzung am 23. September 2005 beschlossen, zu dem am 12. August 2005 zugeleiteten Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen.

Begründung

Der umfangreiche Gesetzentwurf enthält eine grundlegende Neuordnung des gesamten öffentlichen Dienstrechts. Diese reicht von der Modernisierung und Deregulierung statusrechtlicher Vorgaben wie etwa der Öffnung der Laufbahngruppen bis zu einem Systemwechsel bei den Bezahlungsstrukturen entsprechend der Tarifeinigung vom 09.02.2005 verbunden mit einer Neuordnung des Versorgungsrechts.

Daraus ergibt sich ein erheblicher Beratungsbedarf, der eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme erforderlich macht.