Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität
(... StrÄndG)

Der Bundesrat hat in seiner 827. Sitzung am 3. November 2006 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 ( § 202c StGB)

Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, a) ob die aktuelle Ausgestaltung des § 202c StGB-E beim gutwilligen Umgang mit allgemeinen Programmier-Tools, -sprachen oder sonstigen Softwareprogrammen sowie "Hacker-Tools" zur Sicherheitsüberprüfung von IT-Systemen ausreichend vor einer ungewollten Kriminalisierung schützt und b) ob der § 202c StGB-E um eine konkrete Aufnahme des Tatbestandes des "Phishing" (Versuch, per E-Mail den Empfänger durch irreführende und manipulierte Angaben und Inhalte zur Herausgabe von Zugangsdaten und Passwörtern zu bewegen) erweitert werden kann.