Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des Tabakgebrauchs
(Gesetz zu dem Tabakrahmenübereinkommen)


Der Bundesrat hat in seiner 804. Sitzung am 15. Oktober 2004 beschlossen,
zu dem vom Deutschen Bundestag am 23. September 2004 verabschiedeten Gesetz
einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.