Beschluss des Bundesrates
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren

Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. November 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Oktober 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.