Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes
(Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV)

851. Sitzung des Bundesrates am 28. November 2008

A.

5. Zu Anlage 1 Teil D Merkzeichen

Der Bundesrat bittet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu prüfen, ob im Teil D die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung von allen in § 3 SchwbAwV aufgeführten Merkzeichen beschrieben werden können.

Eine derartige zusammenfassende Darstellung wäre im Feststellungsverfahren für die antragstellenden Personen, aber auch für die begutachtenden Ärztinnen und Ärzte hilfreich.

Die Überschrift zu Teil D der Anlage 1 zu § 2 VersMedV lautet "Merkzeichen".

Beschrieben werden jedoch lediglich die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung von bisher vier Merkzeichen. § 3 SchwbAwV enthält jedoch eine Reihe weiterer Merkzeichen, so dass die in Anlage 1 Teil D VersMedV gewählte Überschrift irreführend ist, weil sie so verstanden werden kann, als sei die dort enthaltene Aufzählung abschließend.