Antrag der Länder Baden Württemberg, Bayern, Hessen29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Punkt 54 der 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005

Der Bundesrat möge beschließen:

Für den Fall, dass dem Antrag auf sofortige Sachentscheidung zugestimmt wird, stimmt der Bundesrat der Verordnung nach Maßgabe folgender Änderungen zu:

Zu Artikel 1:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Verordnungsentwurf legt die technischen Anforderungen an Partikelminderungssysteme und die dazu vorgesehenen Prüf- und Genehmigungsverfahren fest. Die Verordnung steht in unmittelbarem Kontext zur Feinstaubproblematik. Diese erfordert bezüglich des rechtlichen Instrumentariums neben der 29. Verordnung zur Änderung der StVZO, eine KfZ-Kennzeichnungsverordnung gemäß § 40 Abs. 3 BImSchG und eine gesetzliche Grundlage für finanzielle Anreize für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Daraus folgt, dass alle drei Regelwerke aufeinander abgestimmt sein müssen. Der Entwurf einer Kennzeichnungsverordnung wurde vom Bundesrat am 14.10.2005 als Drucksache. 552/05(B) HTML PDF der Bundesregierung zugeleitet; die Verordnung ist noch nicht erlassen. Für ein "Fördergesetz" liegt dem Bundesrat ein Landesentwurf vor, über den noch nicht abschließend beraten wurde.

Mit obigem Änderungsantrag wird der Entwurf für die 29. Verordnung zur Änderung der StVZO inhaltlich auf die Kennzeichnungsverordnung in der Fassung der Drucksache. 552/05 (PDF) abgestimmt.

Zu den einzelnen Änderungen: