Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erklärung der Bundesregierung zum Beschluss des Bundesrates:

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zur Einführung eines europäischen Indikators für Sprachenkompetenz KOM (2005) 356 endg.; Ratsdok. 11704/05

Bundesministerium Berlin, den 21. November 2005
für Bildung und Forschung

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,

der Bundesrat hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2005 zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zur Einführung eines Europäischen Indikators für Sprachenkompetenz*)Stellung genommen. Für die Bundesregierung übermittle ich zu Ziff. 2 des Beschlusses folgende Erklärung:

Nach Auffassung der Bundesregierung liegen die Voraussetzungen von § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) nicht vor. Eine Übertragung der Verhandlungsführung auf einen Ländervertreter kann daher nicht erfolgen.

Bei der Vorlage der Europäischen Kommission handelt es sich lediglich um eine Mitteilung, nicht um einen Vorschlag zu einem konkreten Rechtssetzungsvorhaben. Gesetzgebungsbefugnisse der Länder können bei bloßen Mitteilungen nicht im Sinne des EUZBLG "betroffen" sein, da Mitteilungen keinen rechtlich verbindlichen Inhalt entfalten können. Außerdem dient der in der Mitteilung vorgeschlagene Indikator für Sprachenkompetenz lediglich der Informationsgewinnung und Bereitstellung von Daten für die Mitgliedsstaaten und die Kommission. Die aus den ntersuchungen gewonnenen Erkenntnisse binden die Gesetzgeber auf Bundes- wie auf Landesebene in keiner Weise. Ferner weise ich darauf hin, dass die Stichproben sowohl an allgemein bildenden als auch an berufsbildenden Schulen durchgeführt werden sollen.


Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn