Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften

I.

Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 30. November 2006 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 87f Abs. 1 und Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

II.

Darüber hinaus hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung gefasst: