Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 25. November 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 17. November 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 17. November 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 040/07 (PDF) = AE-Nr. 070081

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität

1. Einleitung

Im Rahmen der vom Europäischen Rat im März 2007 vereinbarten neuen Energie- und Umweltpolitik der EU1 wird ein vorausschauendes politisches Programm zur Verwirklichung der wesentlichen Ziele der Gemeinschaft im Energiebereich, nämlich Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit, erstellt. Um dies zu erreichen, hat sich die EU 1uf die Initiative "20-20-20" verpflichtet: bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgas-Emissionen um 20 % gesenkt, der Anteil erneuerbarer Energieträger am Energieverbrauch von heute 8,5 % auf 20 % gesteigert und die Energieeffizienz um 20 % verbessert werden.

Zu diesem Zweck hat die Kommission im September 2007 das dritte Legislativpaket "Energiebinnenmarkt"2 vorgelegt, das darauf ausgerichtet ist, wirksameren Wettbewerb zu gewährleisten und Rahmenbedingungen zu schaffen, die Investitionen, Diversifizierung und Versorgungssicherheit fördern. Ein von Wettbewerb geprägter Energiemarkt ist für die Verwirklichung der "20-20-20"-Ziele von grundlegender Bedeutung. Im Januar 2008 hat die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über den Handel mit Emissionsrechten für den Zeitraum 2013 bis 2020, eine sogenannte "Lastenteilungsentscheidung" für die nicht am Emissionshandel beteiligten Sektoren und eine neue Richtlinie über erneuerbare Energiequellen vorgelegt, die ein verlässliches und berechenbares Investitionsklima für die Industrie der EU schaffen3. Das Parlament und der Rat haben ihre Entschlossenheit zur Gewährleistung einer raschen Annahme dieser Vorschläge ausgedrückt.

Durch die neue europäische Energiepolitik ändern sich die Perspektiven der EU im Energiebereich grundlegend. Das Paket wird gegenüber den Entwicklungstrends vor der Initiative "20-20-20" den Energieverbrauch der EU im Jahr 2020 um volle 15 % reduzieren und zu einer Verringerung der Energieeinfuhren um bis zu 26 % führen4. Mit anderen

Worten: Die EU hat die ersten Schritte unternommen, den Kreislauf aus steigendem Energieverbrauch, zunehmenden Einfuhren und zunehmendem Abfluss von Vermögen aus EU-interner Wertschöpfung an die Energieerzeuger zu durchbrechen. Gegenwärtig importiert Europa 54 % der benötigten Energie5. Diese Einfuhren stellen zu aktuellen Preisen ein Volumen von 350 Mrd. EU-1 dar, das sind ca. 700 EU-1 jährlich pro EU-Bürger. Dem Energiehandel kommt zwar eine positive Rolle zu, doch muss im gesamten europäischen Energiesystem auf Energieeffizienz, Verringerung der Treibhausgas-Emissionen sowie Diversifizierung der Energieträger und der Versorgungsquellen hingewirkt werden. Mit der Annahme des Pakets "20-20-20" ist die EU für die nächsten entscheidenden Schritte in Richtung einer nachhaltigeren, sichereren und stärker technologiegestützten Energiepolitik gerüstet die Wohlstand und Beschäftigung in der EU schafft.

Allerdings sind ergänzende Maßnahmen notwendig, um alle drei Ziele der neuen Energiepolitik der EU - Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und vor allem Versorgungssicherheit - zu erreichen. Den Prognosen zufolge wird die EU beispielsweise noch über viele Jahre von Energieeinfuhren in Form von Öl, Kohle und insbesondere Gas abhängig bleiben. Europas einheimische Produktion fossiler Brennstoffe geht zurück. Deshalb werden die Nettoeinfuhren fossiler Brennstoffe auch 2020 noch ungefähr auf dem heutigen Niveau liegen, selbst wenn die Klima- und Energiepolitik der EU vollständig umgesetzt wird.

Mittelfristig wird beim weltweiten Öl- und Gasverbrauch ein erheblicher und anhaltender Anstieg der Nachfrage, insbesondere aus Entwicklungsländern, prognostiziert. Gleichzeitig sind die verbleibenden Reserven und Überhänge an Produktionskapazitäten zunehmend in wenigen Händen konzentriert. Die rasanten Preisanstiege in jüngster Zeit und die Volatilität der Öl- und Gasmärkte spiegeln diese Trends wider.

Für die EU gibt dieser Umstand vorwiegend im Hinblick auf Erdgas Anlass zu Besorgnis, da einige Mitgliedstaaten hochgradig von einem einzigen Versorger abhängig sind. Politische Ereignisse in den Versorger- oder Transitstaaten, Unfälle und Naturkatastrophen sowie die Auswirkungen des Klimawandels führen der EU die Anfälligkeit ihrer unmittelbaren Energieversorgung vor Augen.

Die Versorgungssicherheit fällt zwar prinzipiell in die eigene Verantwortung jedes Mitgliedstaats, doch ist die Solidarität zwischen Mitgliedstaaten ein grundlegender Aspekt der EU-Mitgliedschaft. Im Energiebinnenmarkt sind spezifische nationale Lösungen oftmals unzureichend. Gemeinsame Strategien zur Risikoteilung und -streuung sowie der optimale Einsatz des gemeinsamen Gewichts aller EU-Staaten in globalen Fragen können wirksamer sein als isolierte nationale Aktionen. Aus diesen Gründen ist die Energieversorgungssicherheit ein Thema, das die EU als Ganzes betrifft.

Angesichts dieser globalen Entwicklungen muss die EU tätig werden, um ihre künftige Energieversorgung zu gewährleisten und ihre vitalen Interessen im Energiebereich zu wahren.

Die EU muss ihre Anstrengungen zur Entwicklung einer wirksamen Energie-Außenpolitik intensivieren. Die EU muss geschlossen auftreten, sie muss ermitteln, welche Infrastrukturen für ihre Energieversorgungssicherheit am wichtigsten sind, sodann deren Bau sicherstellen und mit abgestimmten Maßnahmen ihre Partnerschaften mit den wichtigsten Energieversorgern, Transitstaaten und Verbrauchern ausbauen.

Daneben muss sie das in ihren Meeren und Ozeanen vorhandene Energieerzeugungspotenzial vollständig erschließen, ihr Verkehrssystem rasch modernisieren und beim Verbund des europäischen Energiemarktes echte Fortschritte erzielen. Erste Priorität ist diesbezüglich die Annahme und rasche Umsetzung des Pakets "20-20-20". Um dies zu bewerkstelligen, schlägt die Kommission als Kern dieser zweiten Überprüfung der Energiestrategie einen EU-1ktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität vor, der die bisherigen Maßnahmen ergänzt und gewährleisten soll, dass alle drei zentralen Ziele der EU im Energiebereich erreicht werden.

Ferner werden mit dieser Überprüfung der Energiestrategie bereits die ersten Schritte zur nächsten Phase der europäischen Energiepolitik eingeleitet, indem untersucht wird, welche Herausforderungen im Zeitraum zwischen 2020 und 2050 zu erwarten sind und wie die EU diesen begegnen könnte.

2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität

Die Kommission schlägt einen EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität mit fünf Schwerpunkten vor:

2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen

Die Gasversorgung beruht im Unterschied zum flexiblen internationalen Ölhandel vorwiegend auf fest installierten Pipelineinfrastrukturen. Derzeit werden 61 % des Bruttoinlandsverbrauchs der EU an Erdgas importiert. Diese Einfuhren stammen zu 42 % aus Russland, zu 24 % aus Norwegen, zu 18 % aus Algerien und zu 16 % aus anderen Staaten und erfolgen im letzteren Fall vorwiegend in Form von Flüssigerdgas6. Der Anteil der Einfuhren am Verbrauch wird bis 2020 angesichts rückläufiger einheimischer Produktion voraussichtlich von derzeit 61 % auf 73 % ansteigen7.

Auf Ebene der EU erscheint die Versorgung damit angemessen diversifiziert. Auf nationaler Ebene hingegen beziehen einige Mitgliedstaaten aus historischen Gründen ihr Erdgas zu 100 % von einem einzigen Versorger. Verbund und Solidarität im Binnenmarkt sind nicht nur selbstverständliche Aspekte eines integrierten marktgestützten Systems, sondern auch Voraussetzungen für die Streuung und Verringerung der Risiken für die einzelnen Beteiligten.

Deshalb muss die EU konkrete Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, dass die betreffenden Märkte ihre Gasversorgung stärker diversifizieren.

Außerdem sind in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erhebliche Änderungen der internen Energieinfrastrukturen der EU notwendig, damit die Ziele der Initiative "20-20-20" unter Sicherstellung der Strom- und Gasversorgung aller EU-Bürger erreicht werden können. Dazu sind innerhalb der EU und in den Beziehungen mit Drittstaaten transparente und verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, damit die Wirtschaft neu entstehende Investitionsmöglichkeiten nutzen kann. Diese Entwicklungen müssen auf Gemeinschaftsebene entschlossen gefördert werden.

Die Kommission schlägt daher vor, die nachfolgend genannten sechs vorrangigen Infrastrukturmaßnahmen als Prioritäten der Gemeinschaft einzustufen:

Die Kommission wird deshalb die vorhandenen Instrumente nutzen, um auf rasche Fortschritte bei denjenigen vorrangigen Aktionen hinzuwirken, die bereits als Vorhaben anerkannt wurden die von der Gemeinschaft und durch Maßnahmen im Rahmen des laufenden TEN-E-Programms unterstützt werden sollten. Dies umfasst ein aktives Konzept für die Zusammenarbeit mit den betreffenden Mitgliedstaaten, um die Fähigkeit der EU, in Bezug auf internationale Energiefragen eine geschlossene Haltung einzunehmen, optimal zu nutzen.

Zur Finanzierung der oben skizzierten Projekte werden erhebliche Anstrengungen aller Beteiligten nötig sein. Im Interesse einer soliden Finanzierung insbesondere grenzübergreifender Projekte bedarf es einer engeren und wirksameren Zusammenarbeit mit dem privatwirtschaftlichen Sektor und Finanzinstitutionen, namentlich der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Diese Maßnahmen sind ein zentrales Element der Reaktion der EU auf die aktuelle Finanzkrise und sollten daher, wie in der vor kurzem vorgelegten Mitteilung12 der Kommission vorgeschlagen, beschleunigt werden, um u. a. die Beschäftigung zu stützen und dem Nachfragerückgang entgegenzuwirken. Dies ist von besonderer Bedeutung für bestimmte externe Energieinfrastrukturen mit Schlüsselfunktion, die hohen Risiken nichtkommerzieller Art ausgesetzt sind. Die Entwicklung öffentlichprivater Partnerschaften, die Bereitstellung des notwendigen politischen Rückhalts, ein Versorgungsrahmen und eventuell ein gewisses Maß an Finanzmitteln oder Garantien der öffentlichen Hand sowie andere innovative Formen der Finanzierung können ebenfalls zunehmende Bedeutung erlangen. Daran können potenziell EU-Mitgliedstaaten und -Unternehmen, Finanzinstitutionen der Gemeinschaft sowie öffentliche und privatwirtschaftliche Institutionen aus Drittstaaten beteiligt sein.

Allerdings sind die bestehenden Instrumente zur Realisierung weiterer rascher Fortschritte nach Ansicht der Kommission unzureichend. Als ersten Schritt sollte die EU Einigkeit darüber erzielen, dass den oben genannten Vorhaben für die Energieversorgungssicherheit Vorrang zukommt.

Als zweiter Schritt werden 2009-2010 die zur Verwirklichung dieser Vorhaben notwendigen Maßnahmen - insbesondere die Ermittlung des Finanzbedarfs und potenzieller Finanzierungsquellen - in enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, der Industrie, den Fernleitungsnetzbetreibern, den nationalen Energieregulierungsstellen und dem Europäischen Parlament genau und detailliert festgelegt, woraus sich die oben genannten Mitteilungen ergeben werden. Diesbezüglich ist festzustellen, dass Energieinfrastrukturen sehr lange bestehen. Die Kommission wird sicherstellen, dass bei ihrer Entwicklung, Konzeption und Standortwahl den Auswirkungen der sich wandelnden Klimabedingungen über den Rest des Jahrhunderts Rechnung getragen wird, was ein wesentliches Element ihrer wirtschaftlichen Tragfähigkeit sein wird. Alle neuen Energieinfrastrukturen der EU müssen "klimafest" sein.

Als dritter Schritt müssen ab 2010 die ermittelten Aktionen auf Gemeinschaftsebene und nationaler Ebene eingeleitet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass der derzeitige TEN-E-Haushalt in Höhe von 22 Mio. EU-1 jährlich nur begrenztes Potenzial dazu hat, der Entwicklung von Großprojekten von gemeinschaftlichem Interesse Impulse zu verleihen. Das ursprüngliche TEN-E-Instrument wurde konzipiert und entwickelt, als die EU deutlich kleiner war und im Energiebereich vor Herausforderungen einer ganz anderen Größenordnung stand.

Daher legt die Kommission gemeinsam mit dieser Überprüfung der Energiestrategie ein Grünbuch vor, worin Überlegungen darüber angestoßen werden, wie das bestehende TEN-E-Instrument durch ein neues Instrument - das EU-Instrument für Energieversorgungssicherheit und -infrastruktur - ersetzt werden könnte, um auf die folgenden möglichen Ziele hinzuarbeiten:

Außerdem leitet das Grünbuch - ohne der für das Frühjahr 2009 geplanten Halbzeitüberprüfung der Außenhilfeinstrumente vorzugreifen - eine Erörterung der Frage ein, wie die Außenpolitik und die Finanzinstrumente der EU am wirksamsten eingesetzt und entwickelt werden können, um einen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele zu leisten.

Die Kommission wird gestützt auf die Ergebnisse der nach der Veröffentlichung des Grünbuchs durchgeführten Konsultation die Vorlage eines Vorschlags für das oben genannte neue EU-Instrument für Energieversorgungssicherheit und -infrastruktur prüfen. Darin würde u. a. der künftige Bedarf an Finanzmitteln der Gemeinschaft untersucht, auch für den nächsten Finanzrahmen ab 2014.

2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU

Die wechselseitige Abhängigkeit der Staaten im Energiebereich nimmt weltweit zu. Diese Interdependenz hat Auswirkungen auf die Entwicklung, den Handel und die Wettbewerbsfähigkeit, die internationalen Beziehungen und die weltweite Zusammenarbeit beim Klimaschutz. Energie muss in den internationalen Beziehungen der EU, in ihrer Handelspolitik und ihren Handelsübereinkommen, bilateralen Partnerschaften, Kooperationsund Assoziierungsabkommen und politischen Dialogen den Stellenwert erhalten, der diesem Thema zukommt. Angesichts der vielfältigen Interessen, die verschiedene Staaten in einem Umfeld zunehmender wechselseitiger Abhängigkeit im Energiebereich verfolgen, zeichnet sich auf diesem Gebiet und sektorübergreifend die Notwendigkeit soliderer internationaler Regelungen auf der Grundlage eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Nutzen und Pflichten ab.

So wie die Europäische Union durch bessere Vorhersehbarkeit und Diversifizierung, u. a. durch Beziehungen zu unterschiedlichen Unternehmen in quellennahen Märkten, nach Versorgungssicherheit strebt, sind die Regierungen anderer Staaten und ausländische Versorger insbesondere mit Blick auf Großinvestitionen in neue quellennahe Anlagen zur Gasversorgung per Pipeline an Nachfragesicherheit interessiert. Sie benötigen klare und feste Regeln zum Funktionieren des Binnenmarktes und Vereinbarungen über den Zugang zum europäischen Markt oder dortige Investitionen. In vielen Fällen müssen Vertrauen und engere, rechtlich verbindliche Beziehungen zwischen der EU und Versorger- und Transitstaaten entwickelt werden, die in der langfristigen Perspektive, welche für die Finanzierung der kapitalintensiveren Zukunftsprojekte notwendig ist, für beide Seiten sehr vorteilhaft sein könnten. Die EU sollte daher alle ihr zur Verfügung stehenden internen und externen Instrumente nutzen, um ihr gemeinsames Gewicht in den Beziehungen zu den Energieversorgerstaaten zu vergrößern und neue Arten breit angelegter Partnerschaften anzubieten. Auf der multilateralen Ebene sollte die EU auch künftig auf eine weitere Liberalisierung des Handels und der Investitionen im Energiesektor hinwirken.

In einigen Fällen besteht bereits rechtliche und wirtschaftliche Integration. Norwegen ist als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums bereits in den Energiebinnenmarkt integriert.

Dieses Land, das Ursprung von 24 % bzw. 16 % der Gas- und Öleinfuhren der EU ist13, spielt bei der Steigerung der Sicherheit der Gas- und Ölversorgung der EU eine zentrale Rolle, die im Rahmen des Energiedialogs EU-Norwegen mit gemeinsamen Projekten wie Offshore-Windkraftanlagen in der Nordsee sowie der Erschließung der erheblichen nachgewiesenen Reserven des Landes weiter gestärkt werden sollte. Eine wirksame Zusammenarbeit mit Norwegen ist für die Energieversorgungssicherheit der EU von grundlegender Bedeutung. Die Maximierung einer langfristigen und nachhaltigen Produktion auf dem norwegischen Kontinentalsockel ist für Norwegen und die EU gleichermaßen von Interesse.

Die Energiegemeinschaft14 bildet in Südosteuropa einen in der EU verankerten integrierten Markt. Sie flankiert den Binnenmarkt, und Rechtsvorschriften zur Strom- und Gasversorgungssicherheit sowie Diskussionen über deren Ausdehnung auf Erdöl wurden in die Wege geleitet. Bei einem erfolgreichen Abschluss der im November aufgenommenen Verhandlungen würde der Beitritt der Ukraine, der Republik Moldau sowie der Türkei zur Energiegemeinschaft den Umbau der Energiesektoren dieser Staaten beschleunigen und in einen erweiterten Energiebinnenmarkt auf der Grundlage gemeinsamer Regeln münden, der für alle Beteiligten vorteilhaft wäre. Dies könnte die Ukraine - ein wichtiges Transitland - bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur unterstützen. Gegebenenfalls sollte erwogen werden, auch anderen Staaten Beobachterstatus zu gewähren. Abschließend ist festzustellen, dass der Erweiterungsprozess im Einklang mit den Versorgungssicherheitszielen der EU eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der breiten Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Energiebereich spielen und zur Sicherheit künftiger Beitrittsländer leisten kann.

Es sollte eine Strategie für Belarus entwickelt werden, die der Bedeutung dieses Landes als Nachbar- und Transitstaat Rechnung trägt.

Die EU hat im Energiebereich Absichtserklärungen mit einer großen Zahl von Drittstaaten unterzeichnet. Europa sollte in breit angelegten Vereinbarungen mit außereuropäischen Erzeugerstaaten eine neue Generation von Bestimmungen zur wechselseitigen Abhängigkeit im Energiebereich erarbeiten. Diese Bestimmungen sollten auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nachfragesicherheit und Versorgungssicherheit ausgerichtet sein. Dabei sollten die Förderung quellennaher Investitionen, die Unterstützung des Auf- und Ausbaus der notwendigen Infrastrukturen, klare Marktzugangsbedingungen (im Energiesektor und sektorübergreifend), der Dialog über wirtschaftliche und politische Entwicklungen sowie Regelungen zur Streitbeilegung im Mittelpunkt stehen. Um einen normalen Energiefluss auch in Zeiten politischer Spannungen zu gewährleisten, müssen Transitvereinbarungen getroffen werden, wobei möglicherweise innovative Konzepte zur Anwendung kommen könnten, etwa die gemeinsame Verwaltung von Pipelines durch Unternehmen der Versorger-, Transit- und Verbraucherstaaten oder sogar gemeinsames Eigentum daran. Die Bestimmungen sollten sich gegebenenfalls auf den gemeinschaftlichen Besitzstand der EU im Energiebereich und auf die Grundsätze des Vertrags über die Energiecharta15 stützen. Sie sollten zum Aufbau eines langfristigen politischen Rahmens beitragen der die politischen Risiken reduziert und das Engagement privatwirtschaftlicher Unternehmen in der Versorgung und im Transit fördert. Europäische Banken wie die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung könnten entsprechend strukturierte Finanzierungskonzepte für die Entwicklung der Infrastruktur-Großprojekte in Drittstaaten bereitstellen. Dabei würden bestimmte externe Infrastrukturen mit Schlüsselfunktion, die hohen Risiken nichtkommerzieller Art ausgesetzt sind besonders berücksichtigt.

Hintergrund der Beziehungen zu Russland ist derzeit die Absicht der EU, eine weitreichende neue Übereinkunft auszuhandeln, die das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aus dem Jahr 1997 ersetzt. Für langfristig gedeihliche Beziehungen zwischen EU und Russland im Energiebereich ist es von wesentlicher Bedeutung, dass das Abkommen von 1997 vertieft und auf eine festere und breitere Grundlage gestellt wird. Russland wird bis weit in die Zukunft der wichtigste Energiepartner der EU bleiben; daher muss mehr getan werden, um sicherzustellen dass dieses Verhältnis auf Vertrauen gegründet ist. Es liegt im Interesse sowohl der EU als auch Russlands, die wesentlichen Grundsätze, auf denen diese Partnerschaft beruht, rechtlich zu verankern. Dabei könnten Verhandlungen die Reform und die Liberalisierung des russischen Energiemarktes im Einklang mit eigenen Zielen des Landes erleichtern in Bezug auf die Nachfrage nach russischem Gas eine stabile und berechenbare Grundlage schaffen und für Klarheit in Bezug auf die Bedingungen sorgen, unter denen russische Unternehmen verbrauchsnahe Investitionen in der EU tätigen können. Außerdem könnte ein Übereinkommen mit Russland die Entwicklung von derzeit fehlenden verbindlichen Regeln für den Energietransit über die zahlreichen Grenzen des europäischen Kontinents unterstützen. Jede dieser Verbesserungen würde dazu beitragen, die Versorgungssicherheit Europas und die Nachfragesicherheit Russlands zu diversifizieren und verlässlicher zu machen.

Es ist daher wichtig, dass im Rahmen der neuen Übereinkunft, die auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen folgen soll, rechtsverbindliche Bestimmungen zur wechselseitigen Abhängigkeit im Energiebereich erarbeitet werden. Dazu müsste das Mandat für die neue Übereinkunft durch ein Mandat zur Einleitung von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen ergänzt werden. Früher haben Russland und die EU Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen an den vorherigen Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation geknüpft, aber entscheidende Fortschritte bei den entsprechenden Verhandlungen sind in letzter Zeit weniger gewiss. Daneben sollten der Energiedialog EU-1ussland fortgesetzt und weitere Maßnahmen zur praktischen Zusammenarbeit sowie gemeinsame Projekte entwickelt werden. Je stärker die Beziehungen zwischen der EU und Russland im Energiebereich auf einer soliden, einvernehmlich erstellten und ausgewogenen Rechtsgrundlage beruhen, um so mehr wird Vertrauen wachsen und ein günstiges Klima für Investitionen in Explorations- und Infrastrukturprojekte entstehen.

Ein ähnliches Konzept sollte mit den Staaten des kaspischen Raumes entwickelt werden. Der Europäische Rat hat der Weiterentwicklung der Beziehungen zu diesen Staaten hohe Priorität zugesprochen. Angesichts der Energieressourcen dieser Länder und ihrer Bedeutung für Fortschritte bei den im vorausgehenden Abschnitt angesprochenen Infrastrukturen mit vorrangiger Bedeutung für die Energieversorgungssicherheit wird die Kommission sämtliche Instrumente auf den Ausbau einer engen Zusammenarbeit konzentrieren, die eine Stärkung des Baku-Prozesses16 zur Förderung einer echten Energiepartnerschaft einschließt. Ein stärkeres Engagement in allen betreffenden Staaten, insbesondere durch bilaterale Beziehungen, ist eine wichtige Priorität.

Der Energiedialog EU-OPEC ist ein Forum zur gemeinsamen Untersuchung von Faktoren mit Auswirkungen auf die Preise, die in den Erzeuger- bzw. Verbraucherstaaten notwendigen quellennahen und verbrauchsnahen Investitionen sowie technologische Entwicklungen.

Dieser Dialog spiegelt den Umstand wider, dass sowohl Erzeuger- als auch Verbraucherstaaten ein Interesse an der Förderung einer geregelten Versorgung zu erschwinglichen Preisen haben. Die energiepolitischen Beziehungen zum Irak und zum Golfkooperationsrat sollten im Bereich der Kohlenwasserstoffe ausgebaut werden, wobei neue Gebiete wie saubere Energietechnologien einzubeziehen sind. Gleichzeitig werden bilaterale energiepolitischen Beziehungen zu einzelnen Ländern des Golfkooperationsrates gepflegt.

Die Zusammenarbeit mit Partnern wie Australien, Kanada, Japan und den USA sowie den aufstrebenden Verbraucherstaaten sollte vertieft werden, um eine gemeinsame Auffassung von der globalen Energieversorgungssicherheit zu erarbeiten, die Transparenz der Energieweltmärkte zu verbessern auf Nachhaltigkeit hinzuwirken. Kooperationsrahmen werden derzeit mit Ländern wie China und Indien, bilateral und multilateral sowie mit Regionen wie Lateinamerika und dem karibischen Raum entwickelt. Auch die Zusammenarbeit mit alternativen Versorgerstaaten wie Brasilien, das ein wichtiger Exporteur von Biokraftstoffen ist, wird ausgebaut.

Die energiepolitischen Beziehungen mit Afrika, insbesondere Nordafrika, sollten angesichts des Potenzials der Region, das von Kohlenwasserstoffvorkommen bis zu immensen unerschlossenen Ressourcen im Bereich der erneuerbaren Energiequellen reicht, intensiviert werden. Staaten wie Algerien, Ägypten, Libyen und Nigeria sind seit langem wichtige Öl- und Gasversorger, und es ist wichtig, dass die energiepolitischen Beziehung zu diesen Ländern ausgebaut werden. Die Transsahara-Gaspipeline ist für die EU eine wichtige zusätzliche Gelegenheit zur Diversifizierung ihrer Versorgungswege und -quellen. Die EU ist bereit die Realisierung dieser Pipeline durch unterschiedliche Instrumente zu fördern, namentlich im Zuge einer bilateralen Zusammenarbeit, durch das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument, den Europäischen Entwicklungsfonds und die Europäische Investitionsbank. Daneben wird die Energiepartnerschaft zwischen Afrika und der EU mit der Afrikanischen Union im Zusammenspiel mit den regionalen afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaften ein wichtiges Instrument zur Förderung eines eingehenderen Energiedialogs sowie konkreter Initiativen sein. Die EU wird die zunehmend wichtige Rolle Afrikas für die Energieversorgungssicherheit der EU prüfen und sicherstellen, dass diesbezüglich angemessene Mittel mobilisiert und politische Strategien entwickelt werden.

Die regionale Integration der Strommärkte und die Förderung erneuerbarer Energiequellen sind für Afrika besonders wichtige Entwicklungschancen, und die Kommission wird ihre Unterstützung in diesen Bereichen intensivieren.

Einige Partner der EU erwägen derzeit die Einleitung eines Kernenergie-Programms oder den Ausbau ihrer Aktivitäten auf diesem Gebiet, auf dem die EU derzeit weltweit technologisch führend ist. Viele Entwicklungsländer verfügen noch nicht über Rechts- und Verwaltungsstrukturen, die garantieren können, dass Sicherheit das oberste Gebot bei Auslegungs-, Bau- und Betriebsentscheidungen darstellt. Vor kurzem wurden Maßnahmen der EU zur Förderung der höchstmöglichen Standards für die nukleare Sicherheit und Gefahrenabwehr entworfen17. Die EU wird unter Verwendung des Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit mit Drittstaaten zusammenarbeiten und diese bei der Verbesserung ihrer Sicherheitskultur im Nuklearbereich sowie der Sicherheit der von ihnen betriebenen Kernkraftwerke unterstützen. Die EU wird die aufstrebenden Länder, die den Bau von Kernkraftwerken beabsichtigen, beim Aufbau kompetenter und unabhängiger Aufsichtsbehörden unterstützen, die gewährleisten können, dass die neuen Anlagen nach internationalen kerntechnischen Sicherheitsnormen gebaut und nach den höchsten Sicherheitsstandards betrieben werden.

Wie der europäische Rat festgestellt hat18, ist es für die Verwirklichung der Ziele der EU von zentraler Bedeutung, dass Europa mit einer Stimme spricht und entsprechend geschlossen handelt. Bei der kürzlich vorgenommenen Überprüfung der Energiepolitik der EU durch die Internationale Energieagentur19 wurden die Außenbeziehungen und die Energieversorgungssicherheit als vorrangige Gebiete für Maßnahmen der EU bezeichnet. Mit einer Stimme zu sprechen, bedeutet nicht, einen einzigen Vertreter der Gemeinschaft für externe Fragen einzusetzen, sondern vielmehr, eine wirksame Planung und Koordinierung sicherzustellen damit sowohl Maßnahmen als auch Äußerungen auf Ebene der Gemeinschaft wie der Mitgliedstaaten abgestimmt sind. Um dies in die Praxis umzusetzen, wird die Kommission 2009 die konkreten Mechanismen ermitteln, die notwendig sind, um Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten und der EU zu gewährleisten. Dies sollte eine bessere Koordinierung von Entwicklungen und Absichten in Bezug auf internationale Fragen ermöglichen. Um diese Mechanismen zu ergänzen, wird die Kommission prüfen, ob es zweckmäßig ist, einen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 vorzulegen wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, der Kommission Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor zu melden, um die Verordnung besser an die heutigen Herausforderungen im Energiebereich anzupassen. Die Kommission wird untersuchen, auf welche Weise Frühwarnsysteme mit den wichtigsten benachbarten Energiepartnern optimal weiterentwickelt werden können.

2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen

Um die im Hinblick auf die Energieversorgungssicherheit angestrebten Ziele zu erreichen, muss die EU auch gewährleisten, dass ihre internen Krisenreaktionsmechanismen und Sicherheitsstandards so wirkungsvoll wie möglich sind. Aus diesem Grund werden die bestehenden Gemeinschaftsregeln auf diesem Gebiet durch das dritte Element des Aktionsplans für Energieversorgungssicherheit und -solidarität aktualisiert.

Verbindliche Vorschriften in Bezug auf die Erdölnotvorräte bestehen seit 6820. Die Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Mechanismen zur Umsetzung der Richtlinie über Ölvorräte entwickelt: einige haben sich für staatliche Reserven nach amerikanischem und japanischem Vorbild entschieden, andere haben die Industrie damit betraut, Reserven anzulegen. Dieses System hat sich im Umgang mit begrenzten Versorgungsunterbrechungen, zumeist in Form von Reaktionen auf gemeinsame Maßnahmen unter der Leitung der Internationalen Energieagentur, bewährt. Dennoch kann das bestehende System auf der Grundlage der gewonnenen Erfahrungen verbessert werden.

Deshalb schlägt die Kommission eine Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zu den strategischen Erdölnotvorräten im Zuge dieser Überprüfung der Energiestrategie vor, um die Kohärenz mit der Regelung der Internationalen Energieagentur zu verbessern, die Zuverlässigkeit und Transparenz in Bezug auf die verfügbaren Vorräte zu steigern, die Einhaltung und Überprüfung zu erleichtern sowie die Vorgehensweisen im Notfall zu klären.

Derzeit veröffentlicht die EU für jeden Mitgliedstaat Daten zur Menge der strategischen Ölvorräte. Im Unterschied zu den USA veröffentlicht sie jedoch keine Informationen zum Umfang der zusätzlichen gewerblichen Ölvorratshaltung in der EU. Um die Transparenz des Ölmarktes zu verbessern und die Auswirkungen von Spekulationen zu begrenzen, die in Ermangelung von Informationen angestellt werden, schlägt die Kommission vor, dass die EU nun dazu übergeht, wöchentlich aggregierte Daten zum Umfang der kommerziellen Ölvorräte der Mineralölgesellschaften in der EU zu veröffentlichen.

Daneben hat die Kommission die Durchführung und Wirksamkeit der Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung21 geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass der bestehende Rechtsrahmen verbessert werden könnte. Insbesondere ist eine stärkere Harmonisierung der Versorgungssicherheitsstandards und der im Voraus festgelegten Notfallmaßnahmen auf regionaler wie auf EU-Ebene notwendig. Allerdings bestehen derzeit keine ausreichenden Grundlagen für die EU, um über verbindliche strategische Erdgasvorräte zu entscheiden. Die Kosten strategischer Gasvorräte sind mindestens fünfmal höher als die von Ölvorräten. Wirkungsvoller ist die Förderung der Entwicklung und wirksamen, transparenten Verwaltung kommerzieller Vorräte, der Diversifizierung der Bezugskanäle im Interesse einer flexiblen Versorgung mit Flüssigerdgas oder über benachbarte Versorger im EU-Binnenmarkt, der raschen Nachfrageverringerung durch aussetzbare Verträge und der Umstellung auf andere Brennstoffe insbesondere in der Stromerzeugung.

Wie auch im Ölsektor muss die Koordinierung der Krisenreaktion auf EU-Ebene verbessert werden sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch in den Beziehungen mit den Versorger- und Transitstaaten. Daneben sollten eine angemessenere Schwelle für die Auslösung von Maßnahmen auf EU-Ebene erwogen und die Kompensationsvorkehrungen geklärt werden. Die Koordinierungsgruppe "Erdgas" sollte weiterhin Szenarien für die Reaktion auf mögliche künftige Gasversorgungskrisen entwickeln. Die Kommission wird unter Berücksichtigung dieser Arbeit sowie der Arbeit der Internationalen Energieagentur und der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas eine Anhörung der betreffenden Akteure im Hinblick auf die Vorlage eines Vorschlags zur Änderung der Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung im Jahr 2010 durchführen.

2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz

Die EU hat sich verpflichtet, bis 2020 eine Verbesserung der Energieeffizienz um 20 % zu erreichen. Sowohl die zugesagte Verringerung der Treibhausgas-Emissionen als auch die Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, die die EU sich gesetzt hat, werden zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen; ebenso werden insbesondere im Rahmen der Lastenteilungsentscheidung die ehrgeizigen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz das Erreichen des für 2020 gesteckten Klimaschutzziels der EU unterstützen. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind daher von entscheidender Bedeutung, um zu gewährleisten dass die energiepolitischen Ziele unter geringstmöglichen Kosten erreicht werden wobei der Schwerpunkt vorwiegend auf dem Gebäude- und Verkehrssektor liegt.

Die Steigerung der Energieeffizienz um 20 % wird ganz offensichtlich einen großen Beitrag zum Erreichen der Ziele leisten, die die EU sich in Bezug auf Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gesetzt hat. Außerdem ist eine Verringerung des Verbrauchs durch größere Energieeffizienz der langfristig tragfähigste Weg zur Verringerung der Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe. Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und umweltfreundliche Technologien können in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation auch neue Geschäftsmöglichkeiten, u. a. für KMU erschließen. Energieeffizienz muss im Mittelpunkt des EU-Aktionsplans für Energieversorgungssicherheit und -solidarität stehen.

Auf dem Weg zu einer Verbesserung der Energieeffizienz um 20 % wurden bereits wichtige Fortschritte erzielt. Die entsprechenden Maßnahmen dürften eine Verbesserung der Energieeffizienz um 13-15 % bewirken. Deshalb legt die Kommission zusammen mit dieser Überprüfung der Energiestrategie ein neues Energieeffizienzpaket 2008 mit einer Reihe von Initiativen vor, die darauf ausgerichtet sind, weitere große Fortschritte bei der Verwirklichung des 20 %-Ziels zu erreichen:

Das Erreichen einer höheren Energieeffizienz in anderen Industriestaaten und aufstrebenden Volkswirtschaften ist mindestens ebenso wichtig wie die Verwirklichung dieses Ziels in Europa. Fortschritte bei einer globalen Klimaschutzübereinkunft würden wichtige neue Anreize für die Zusammenarbeit bei der Energieeffizienz schaffen. Energieeffizienz sollte in den nächsten Jahren eines der wichtigsten Ziele der Energiegemeinschaft sein. Die Kommission wird gestützt auf die im Rahmen des G8-Gipfels im Juli 2008 mit China, Indien und Korea vereinbarte internationale Partnerschaft zur Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz gemeinsame Produktnormen und ehrgeizige globale Initiativen fördern und sich 2009 an der Aufnahme der Zusammenarbeit in Form eines Durchführungsabkommens der Internationalen Energieagentur beteiligen. In diesem Zusammenhang sind die Sensibilisierungsmaßnahmen der IAE in Schwellenländern von besonderer Bedeutung.

Energieeffizienz muss eine stetige Priorität der gemeinschaftlichen Energiepolitik sein. Die Kommission wird den Aktionsplan für Energieeffizienz 2009 überprüfen und, wie vom Europäischen Rat bei seiner Tagung im Juni 2008 gefordert, einen stärker zielgerichteten Aktionsplan erstellen.

2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU

Die in der EU verbrauchte Energie wird zu 46 % in der EU erzeugt24. Ohne die Initiative "2020-20" würde dieser Wert bis 2020 auf 36 % sinken25. Bei Durchführung der neuen Energiepolitik würde ein Wert von ca. 44 % gehalten26.

Alle kosteneffizienten Maßnahmen, die zur Förderung der Entwicklung und Nutzung einheimischer Ressourcen getroffen werden können, sollten ein wichtiges Element des EU-1ktionsplans für Energieversorgungssicherheit und -solidarität sein.

Die Entwicklung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Wind, Solarenergie, Biomasse und Meeresressourcen muss als die potenziell wichtigste einheimische Energiequelle der EU betrachtet werden. Heute werden ca. 9 % des Endenergieverbrauchs der EU 1it diesen Energieträgern gedeckt, als Ziel für 2020 wurde ein Anteil von 20 % vereinbart. Die Kommission wird sich nach dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie über erneuerbare Energien darauf konzentrieren, deren korrekte und zeitnahe Umsetzung zu überwachen und zu fördern; daneben wird sie praktische Schwierigkeiten angehen, die die wirksame und rasche Verbreitung erneuerbarer Energien im Markt behindern können, beispielsweise netzbedingte Probleme. Gestützt auf die mit der neuen Richtlinie über erneuerbare Energien gewonnenen Erfahrungen wird die Kommission eine Mitteilung zur Überwindung der Hindernisse für erneuerbare Energien in der EU vorliegen, in der entsprechende Hindernisse ermittelt und Möglichkeiten zu deren Beseitigung vorgeschlagen werden.

Zur Errichtung geeigneter Finanzierungsmechanismen für die massive Entwicklung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen auf EU-Ebene arbeitet die Kommission mit der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und anderen Finanzinstituten die oben genannte EU-Initiative zur Finanzierung einer nachhaltigen Energiewirtschaft aus, um an den Kapitalmärkten in großem Maßstab Finanzmittel für Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien, die saubere Nutzung fossiler Brennstoffe sowie Kraft-Wärme-Kopplung beim Einsatz erneuerbarer Energieträger in europäischen Städten zu mobilisieren.

Der Technologie kommt bei der Maximierung der natürlichen Ressourcen der EU eine zentrale Rolle zu. Der Bedarf an erneuerbaren Energien wird mit den ehrgeizigeren Klimaschutzzielen stetig zunehmen; deshalb müssen rasche Fortschritte bei der Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen angestoßen werden. Dies ist für die EU in Bezug auf die Energieversorgungssicherheit und Nachhaltigkeit eine wichtige Priorität, aber auch eine enorme wirtschaftliche Chance. Dieses Ziel wird gegenwärtig im Rahmen des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie verfolgt, der vom Europäischen Rat 2008 gebilligt wurde27. Bei der Umsetzung des Planes wurden bereits Fortschritte erzielt, u. a. im Rahmen von sechs europäischen Industrieinitiativen zu Wind-, Solar- und Bioenergie (Biokraftstoffe der zweiten Generation), CO₂-Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung, zu den Stromnetzen sowie zur zukunftsfähigen Kernspaltung. Diese Initiativen werden in enger Zusammenarbeit mit bestehenden Technologieplattformen und der europäischen Industrie entwickelt. Der nächste Schritt wird in einer Mitteilung zur Finanzierung von Technologien mit geringer Kohlenstoffintensität bestehen, die die Kommission 2009 in enger Abstimmung mit der Europäischen Investitionsbank vorlegen wird. Darin werden der Mittelbedarf und potenzielle Finanzierungsquellen untersucht und Möglichkeiten der Unterstützung großmaßstäblicher Demonstrationsprojekte auf EU-Ebene vorgeschlagen, darunter bis zu zwölf Demonstrationsanlagen für CO₂-Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung. Die Mitteilung wird dem Ergebnis der laufenden Diskussionen über die Änderung der Emissionshandelsrichtlinie, insbesondere die Möglichkeit der Verwendung von Versteigerungserlösen und zweckgebundener Emissionsrechte als Mittel zur Beschleunigung der Durchführung dringend notwendiger Demonstrationsmaßnahmen, Rechnung getragen.

Kohle bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung Europas aus einheimischen Quellen sowie eine wichtige Alternative zu Öl und Gas. Kohle kann von zahlreichen Versorgern weltweit in großen Mengen bezogen und relativ einfach gelagert werden. Kohleverstromung gewinnt in vielen Regionen an Bedeutung, und den Prognosen zufolge wird die Nutzung von Stein- und Braunkohle zur Stromerzeugung in Europa weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Der wesentliche Nachteil liegt in höheren CO₂-Emissionen. Langfristig ist Kohlenutzung mit den Klimaschutzzielen nur vereinbar, wenn überwiegend hocheffiziente Anlagen betrieben werden und die CO₂-Abscheidung und -Speicherung in großem Maßstab verfügbar ist. Die Entwicklung der CO₂-Abscheidung und -Speicherung in Europa und weltweit hängt von entsprechender Regulierung, der Bepreisung von Kohlenstoffemissionen sowie der Verfügbarkeit neuer Technologien und Verfahren ab.

Verbindliche Normen für CO₂-Emissionen sollten erst nach Auswertung industrieller Demonstrationsprojekte in Betracht gezogen werden, vor allem, wenn die oben erwähnten Anreize des Emissionshandelssystem sich als unzureichend erweisen. Das Ziel Europas, bis 2015 bis zu 12 Demonstrationsanlagen in gewerblichem Maßstab zu betreiben, und die beim G8-Gipfel eingegangene Verpflichtung, bis 2020 weltweit 20 Demonstrationsanlagen in Betrieb zu nehmen, erfordern stärkere Anreize, als derzeit bestehen.

Die europäischen Gas- und Ölreserven gehen zwar zurück, angesichts hoher Ölpreise und des Umstandes, dass einheimische Ressourcen unter Versorgungssicherheitsaspekten höher zu bewerten sind, wird die Förderung einheimischer Öl- und Gasreserven einschließlich nicht konventioneller Reserven, sofern deren Nutzung in nachhaltiger Weise möglich ist, zunehmend interessant. Daneben können andere einheimische Brennstoffe, z.B. Ölschiefer und Torf, in einigen Regionen der EU ebenfalls zur Versorgungssicherheit mancher Mitgliedstaaten beitragen.

Bei Einbeziehung der nicht konventionellen Reserven vervierfachen sich die kombinierten Gasreserven des EWR nämlich auf über 60 000 Mio. t RÖE, wenngleich deren Nutzung in einigen Fällen mit erheblichen technologischen und ökologischen Schwierigkeiten behaftet ist. Die Kommission wird im Berliner Forum für fossile Brennstoffe28 eine Diskussion darüber anstoßen, welche zusätzlichen Maßnahmen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene und insbesondere in Partnerschaft mit Norwegen getroffen werden könnten, um einen kosteneffizienten und umweltverträglichen Zugang zu einheimischen fossilen Brennstoffen der EU weiter zu fördern.

Ölraffineriekapazität ist ein weiterer wichtiger Faktor bei der Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit der EU. Die Transparenz des Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage in der zur Deckung des EU-Bedarfs notwendigen Raffineriekapazität muss verbessert werden, wobei den Nachfragefaktoren (insbesondere Initiativen für umweltfreundlichen Verkehr) und speziell der Besorgnis in Bezug auf die künftige potenzielle Verfügbarkeit von Dieselkraftstoff Rechnung zu tragen ist. Die Europäische Stelle zur Beobachtung des Energiemarktes der Kommission wird 2010 eine Mitteilung zur Raffineriekapazität und zum Ölbedarf der EU erstellen.

Schließlich leistet die Kernenergie als wichtige Quelle von Grundlaststrom, die nicht zu einer Erhöhung der Treibhausgas-Emissionen führt und daher klimaneutral ist, einen bedeutenden Beitrag zur Energieversorgungssicherheit der EU. Die Uranversorgung der EU ist innerhalb stabiler Regionen diversifiziert (nahezu die Hälfte des EU-Bedarfs wird durch Australien und Kanada gedeckt), und der Uranpreis hat nur begrenzte Auswirkungen auf den Strompreis. Auf die Kernenergie entfällt ein Drittel der Stromerzeugung in der EU.

Wie in der gleichzeitig mit dieser Überprüfung vorgelegten Mitteilung "Aktualisierung des Hinweisenden Nuklearprogramms" festgestellt wird, erreichen die Kernkraftwerke in der EU in den nächsten 10 bis 20 Jahren mehrheitlich das Ende ihrer ursprünglich vorgesehenen Laufzeit. Der Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung würde bis 2020 erheblich zurückgehen falls keine Neuinvestitionen beschlossen werden. Entscheidungen über Laufzeitverlängerungen, Neuinvestitionen oder die Ersetzung von Anlagen werden insbesondere vor dem Hintergrund der angestrebten Verringerung der CO₂-Emissionen dringender.

Es ist den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, über Investitionen in Kernenergie zu entscheiden der in der gesamten EU geltende Rahmen für die nukleare Sicherheit und Sicherung geht jedoch alle an. Es muss klar sein, dass die EU in Bezug auf Sicherheit, Gefahrenabwehr, Nonproliferation und Umweltschutz im Kernenergiebereich höchste Standards einhält. Deshalb muss die EU einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle entwickeln.

Daher wird die Kommission 2008 im Anschluss an die Einrichtung der mit Vertretern nationaler Regulierungsstellen besetzten hochrangigen Gruppe für nukleare Sicherheit und Abfallentsorgung und gestützt auf die Gespräche im Europäischen Kernenergieforum einen geänderten Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines Gemeinschaftsrahmens für nukleare Sicherheit vorlegen.

3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050

Mit dem globalen Anstieg der Erdölnachfrage und der zurückgehenden Produktionskapazität bestehender Ölfelder wird das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zunehmend - und möglicherweise in kritischem Maße - labil. Angesichts der Notwendigkeit zur Bekämpfung des Klimawandels ist eine entschlossene Umstellung auf hocheffiziente Energietechnologien mit geringer Kohlenstoffintensität notwendig.

In der Agenda der EU für 2020 sind die dabei wesentlichen ersten Schritte ausgeführt. Ein tiefgreifender struktureller Wandel wie eine kohlenstoffemissionsfreie Stromerzeugung oder eine grundlegende technologische Umstellung wie die Überwindung der Ölabhängigkeit des Verkehrs wird bedeutend länger dauern, erfordert jedoch bereits heute Entscheidungen von Politikern, Investoren, Bildungseinrichtungen und Wissenschaftlern. Die Kommission schlägt daher vor, die Energiepolitik für Europa im Jahr 2010 im Hinblick auf die Erstellung einer Agenda für 2030 und den Entwurf eines Zukunftsbilds für 2050 zu aktualisieren.

Ausgangspunkt dafür ist eine breit angelegte Konsultation zur Prüfung möglicher längerfristiger Ziele, z.B.:

Dies ist keine erschöpfende Liste der zu prüfenden Fragen; vielmehr beziehen sich diese Beispiele auf Technologien, deren Funktionieren in experimentellem Maßstab bereits nachgewiesen wurde. Sie stehen für einen grundlegenden technologischen Wandel, der ohne ein koordiniertes Konzept für Forschung und technologische Entwicklung, Regulierung, Investitionen und Infrastrukturentwicklung - oftmals im kontinentalen Maßstab - nicht erfolgen wird.

Um hier Fortschritte zu erzielen, wird die Kommission im Rahmen des Strategieplans für Energietechnologie eine Wegskizze zur Energiepolitik im Jahr 2050 erstellen, um im Benehmen mit Vertretern der Mitgliedstaaten, Wissenschaftlern und Industrieexperten die gegebenenfalls zur Förderung einer großmaßstäblichen Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu ermitteln. Insbesondere werden in dieser Wegskizze die zur Verwirklichung einer kohlenstoffemissionsfreien Stromversorgung der EU bis 2050 notwendigen Maßnahmen und die dabei bestehenden Optionen dargestellt.

4. Fazit

Durch die Kommissionsvorschläge zu Treibhausgas-Emissionen, erneuerbaren Energiequellen und zum Energiebinnenmarkt wurde für Europa der Rahmen für die Verwirklichung der vom Europäischen Rat angenommenen Ziele für 2020 gesteckt. Das Erreichen dieser Ziele wird ein erster wichtiger Schritt bei der Umwandlung der EU in einen nachhaltigen und sicheren technologiegestützten Energiemarkt mit geringer Kohlenstoffintensität sein, der Wohlstand und Beschäftigung in der EU schafft. Eine rasche Annahme und Durchführung dieser Vorschläge ist für jede auf Energieversorgungssicherheit ausgerichtete europäische Politik eine grundlegende primäre Komponente.

Daneben werden der Rat um das Parlament ersucht, Folgendes zu begrüßen:

Außerdem muss die EU beginnen, ihre längerfristige Energiezukunft zu gestalten. Die Kommission wird daher vorschlagen, die Energiepolitik für Europa im Jahr 2010 im Hinblick auf die Erstellung einer Agenda für 2030 und den Entwurf eines Zukunftsbilds für 2050 auf der Grundlage eines neuen Aktionsplans zu aktualisieren.

Anhang

Anhang 1
Hauptszenarien für 2020

In der nachfolgenden Tabelle ist das Energieprofil der EU im Jahr 2005 und das projizierte Profil im Jahr 2020 in vier Szenarien dargestellt:

EU-27 Mio. t RÖE 2005 Basisprojektion29 Ölpreis 61 USD/Barrel Basisprojektion, Ölpreis 100 USD/Barrel Projektion mit neuer Energiepolitik, Ölpreis 100 USD/Barrel Projektion mit neuer Energiepolitik, Ölpreis 100 USD/Barrel
Primärenergiebedarf 1811 1968 1903 1712 1672
Erdöl 666 702 648 608 567
Erdgas 445 505 443 399 345
Feste Brennstoffe 320 342 340 216 253
Erneuerbare Energiequellen 123 197 221 270 274
Kernkraft30 257 221 249 218 233
EU-Energieerzeugung 896 725 774 733 763
Erdöl 133 53 53 53 52
Erdgas 188 115 113 107 100
Feste Brennstoffe 196 142 146 108 129
Erneuerbare Energiequellen 122 193 213 247 250
Kernkraft 257 221 249 218 233
Nettoeinfuhren 975 1301 1184 1033 962
Erdöl 590 707 651 610 569
Erdgas Mio. t RÖE, (m³) 257 (298) 390 (452) 330 (383) 291 (337) 245 (284)
Feste Brennstoffe 127 200 194 108 124
Strombedarf 238 303 302 257 260

Eingehendere Analysen enthält das beiliegende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen "Europe"s current and future energy position: demand - resources - investment". Es ist zu beachten, dass die beiden letzten Spalten Prognosen auf Grundlage des PRIMES-Modells für die Energieversorgungssituation der EU nach vollständiger Verwirklichung der "20-20-20"-Ziele enthalten.