Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 80. Sitzung am 14. Februar 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit - Drucksache 19/7766 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende - Drucksache 19/6915 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 15.03.19
Erster Durchgang: 547/18 (PDF)

Artikel 1 Nummer 5 wird wie folgt geändert:

1. Absatz 2 wird wie folgt geändert:

2. In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "In dem Vertrag nach Absatz 1 Satz 2" durch die Wörter "In einem Vertrag" und die Wörter "der in Absatz 2 Satz 3" durch die Wörter "des in Absatz 2 Satz 3 genannten Ausgleichs und der in Absatz 2 Satz 4" ersetzt.

3. In Absatz 4 werden die Wörter "Absatz 1 Satz 2 und" gestrichen und werden nach der Angabe "31. Dezember 2019" die Wörter "oder ein Vertrag nach Absatz 1 Satz 2 bis zum 31. Dezember 2020" eingefügt.