Beschluss des Bundesrates
Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 990. Sitzung am 5. Juni 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.