Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder

Punkt 75b) der 992. Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020

Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen:

Zur Stärkung ihrer durch die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie verschlechterten Finanzlage sollen den Gemeinden die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen in pauschaler Form kompensiert werden. Von der Bundesregierung wurde zugesagt, dass diese Kompensation zu gleichen Teilen mit dem jeweiligen Land finanziert werden soll. Der Bundesrat begrüßt diesen Ansatz und die Bereitschaft zur hälftigen Mitfinanzierung durch den Bund. Diese Zusage wird in den vorliegenden Gesetzentwürfen jedoch für einige Länder nicht umgesetzt. Der Bundesrat fordert auch für diese Länder eine zielgenaue Umsetzung.