Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 214. Sitzung am 13. Dezember 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 17/11811 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Drucksache 17/10572 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 01.02.13
Erster Durchgang: Drs. 300/12 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:

"Artikel 3

§ 407 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S.1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1566) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: