Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Saarland
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften

Punkt 24 der 854. Sitzung des Bundesrates am 13. Februar 2009

Der Bundesrat möge beschließen, ergänzend zu den Ausschussempfehlungen in Drucksache 4/1/09 zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung nehmen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

Angesichts der jüngsten Vorfälle von Arbeitnehmerüberwachung bei der Deutschen Bahn AG bittet der Bundesrat die Bundesregierung erneut, dringend eindeutige gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen. Diese sollen die Grenzen zulässiger Datenerhebung, -verarbeitung und -verwendung klar definieren, die innerbetriebliche Datenschutzkontrolle sicherstellen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen.

Begründung

Der Bundesrat hatte bereits in seiner 850. Sitzung am 7. November 2008 eine

Entschließung zur gesetzlichen Ausgestaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes gefasst und die Bundesregierung gebeten, gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen (Drs. 665/08(B) HTML PDF ). Hintergrund waren schon damals Fälle von Arbeitnehmerüberwachung, die die Würde von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erheblich missachtet und gegen das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen haben.

Die jüngsten Fälle von Arbeitnehmerüberwachung, bei denen persönliche Daten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Wohnort, Telefonanschluss und Bankverbindung ohne deren Wissen abgeglichen worden sind zeigen einmal mehr, dass dringend eindeutige gesetzliche Regelungen zur Erhebung, Verarbeitung und Verwendung auch und gerade von Arbeitnehmerdaten zwingend erforderlich sind.