Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 84. Sitzung am 20. Januar 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/4464 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige - Drucksache 17/3354 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert

"3. § 69 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

3. In Artikel 4 wird Satz 1 wie folgt gefasst:

"Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. September 2011 in Kraft."

Fristablauf: 11.02.11
Erster Durchgang: Drucksache. 536/10 (PDF)