Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 76. Sitzung am 18. Dezember 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/3586 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes - Drucksache 18/3254 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

"Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes".

2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

"Artikel 2
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Fristablauf: 06.02.15
Erster Durchgang: Drucksache. 435/14 (PDF)