Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich

Der Bundesrat hat in seiner 974. Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b (§ 5 Absatz 4a Satz 1 AEG) und Nummer 2 Buchstabe a (§ 5a Absatz 8 Satz 1 AEG)

Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Begründung:

Die Änderungen dienen der Beibehaltung der derzeit geltenden Aufsichtsregelung im Bereich der schmalspurigen Eisenbahnen. Gleichwohl bei ihnen auch Schienenpersonennahverkehr betrieben wird, nehmen sie doch baulich und betrieblich wie auch beförderungsrechtlich, insbesondere tariflich eine Sonderstellung ein. Eine Ausdehnung der Aufsichtstätigkeit des Bundes bzw. des Eisenbahn-Bundesamtes auf diese Eisenbahnen erscheint daher überzogen und nicht gerechtfertigt. Negative Auswirkungen auf den Verbraucherschutz sind mit den Änderungen nicht zu erwarten.