Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

985. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2020

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:

a) Verfahren über den Antrag festzustellen, dass die Antragsgegnerin den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht aus Artikel 23 Absatz 2 GG verletzt hat, indem sie es unterlassen hat, ihn vor der Sitzung der Eurogruppe am 11. und 12. Juli 2015 und dem Euro-Gipfel am 12. und 13. Juli 2015 umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über ihre Verhandlungslinie zum Verbleib oder vorübergehenden Ausscheiden der Hellenischen Republik aus dem Euro-Währungsgebiet zu unterrichten und insbesondere ein auf den 10. Juli 2015 datiertes Positionspapier des Bundesministeriums der Finanzen rechtzeitig zuzuleiten.

b) Verfassungsbeschwerde

aa) des Herrn M., unmittelbar gegen

mittelbar gegen § 5 Absatz 3 SBeamtVG Saar in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2008 (Amtsbl. Saarland S. 1062)

wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 33 Absatz 5 und 2 GG

bb) der Frau M., unmittelbar gegen

mittelbar gegen § 2 Absatz 1 Satz 1 des Landesgesetzes zur Ersetzung und Ergänzung von Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 21. Dezember 2007 - BeamtVGErgG RP -

wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 33 Absatz 5 und 2 GG, Artikel 101 Absatz 1 sowie Artikel 103 Absatz 1 GG - 2 BvR 2233/16-

c) Verfassungsbeschwerde der Frau K. E. und des Herrn M. E.,

unmittelbar gegen

mittelbar gegen § 223 Absatz 2, § 226 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 241 SGB V, §§ 157, 161 Absatz 1, § 162 Nummer 1 SGB VI, § 55 Absatz 3 SGB XI

wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 GG - 1 BvR 2257/16 -