Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen

Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, 13. Januar 2020

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Hessische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen mit dem Antrag zuzuleiten, die Entschließung zu fassen.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 985. Plenarsitzung am 14. Februar 2020 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Bouffier

Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung:

Die Regelungen zum Einwegpfand bedürfen vor dem Hintergrund der Zunahme an Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen gerade auch im Bereich derjenigen Getränkearten, die von der Pfandpflicht ausgenommen sind, dringend einer grundlegenden Änderung. Es gibt keinerlei nachvollziehbare Gründe, warum Ausnahmen von der Pfandpflicht in Abhängigkeit von den abgefüllten Getränkearten bestehen, vielmehr sollte die Pfandpflicht an der Verpackungsart festgemacht werden. Eine PET-Flasche gewinnt keinerlei ökologische Vorteile, wenn darin z.B. Fruchtsaft abgefüllt wird, gegen- über derjenigen PET-Flasche, in der ein kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk oder ein kohlensäurehaltiger Frucht- oder Gemüsenektar abgefüllt ist. Die bei Einführung der Pfandpflicht vorgetragene Argumentation, dass z.B. Fruchtsäfte weit überwiegend in Mehrwegflaschen und in Getränkekartons abgefüllt werden, und daher die Einführung der Pfandpflicht in diesem Bereich nicht erforderlich sei, hat in dieser Form keinen Bestand mehr, da Fruchtsäfte zunehmend in PET-Flaschen abgefüllt werden.

Auch wenn durch das Verpackungsgesetz der Anwendungsbereich der Pfandpflicht erweitert wurde, bestehen noch immer Ausnahmen in Abhängigkeit von den abgefüllten Getränkearten. Dadurch bleiben die Regelungen weiterhin für die Verbraucher intransparent und verwirrend. Die Einführung einer Pfandpflicht für alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen brächte in dieser Hinsicht endlich Klarheit.

Schließlich ist es von großer Bedeutung die Erfassung von möglichst allen Kunststoffverpackungen sicherzustellen, um den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt und die damit verbundenen bekannten Probleme zu vermeiden. Diese Maßnahme trägt somit dazu bei, die Ziele der EU-Kunststoffstrategie zu erreichen.