Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten

Der Bundesrat hat in seiner 965. Sitzung am 2. März 2018 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten

Begründung:

Die Genehmigung der Beihilfen für EE- und KWK-Anlagen in der Eigenstromversorgung lief zum Jahresende 2017 aus. Die neue Genehmigung der Kommission wurde im Dezember 2017 erteilt. Die beihilferechtliche Genehmigung umfasst die Regelung zur Eigenversorgung für Bestandsanlagen. Allerdings gilt die neue Genehmigung nicht für alle Anlagen.

Ausgenommen sind KWK-Anlagen, deren Inbetriebnahme ab dem 1. August 2014 erfolgte. Zum 31. Dezember 2017 ist die EEG-Eigenversorgungsregelung für diese Anlagen ausgelaufen. Dies hat erhebliche finanzielle Folgen für die Betreiber dieser Anlagen.

Eine fehlende beihilferechtliche Genehmigung hat zur Folge, dass die entsprechende Beihilfe nicht geleistet werden darf. Diese bisher privilegierten KWK-Anlagen müssen somit bereits ab dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage zahlen. Diese gilt solange, bis eine entsprechende Neuregelung der EEG-Umlage für diese Anlagen erfolgt ist und die Kommission einer Neuregelung zugestimmt hat. Die anzustrebende Neuregelung muss jedoch dem Grundsatz des Vertrauensschutzes gerecht werden. Sie sollte daher rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten. Das Eigenstromprivileg sollte dabei nur soweit eingeschränkt werden, wie dies aus beihilferechtlicher Sicht erforderlich ist.

Mit Blick auf die Rechts- und Planungssicherheit sowie die wirtschaftliche Grundlage für KWK-Neuanlagen ist die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung möglichst unmittelbar bei der Kommission einzuholen, da es bei den bisherigen Verhandlungen mit der Kommission zu Verzögerungen gekommen ist. Damit soll ein Ausbleiben von Neuinvestitionen bei der industriellen KWK-Eigenstromerzeugung vermieden werden. Zudem wird es für erforderlich gehalten, besonders auch KWK-Neuanlagen zu berücksichtigen, die bis Ende 2018 in Betrieb gehen werden.

Zudem ist festzustellen, dass die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene insgesamt nicht ausreichen, um den erforderlichen Ausbau der industriellen und öffentlichen KWK deutlich voranzubringen. Dies ist anhand einzelner genehmigungsreifer KWK-Projekte erkennbar. Diese können häufig aufgrund der fehlenden wirtschaftlichen Grundlage nicht weiterverfolgt und vorhandene Genehmigungen nicht in Anspruch genommen werden. Folglich wird in hocheffiziente KWK-Anlagen, die die dringend benötigten gesicherten Leistungen im Stromsektor zur Verfügung stellen können, nicht in ausreichendem Maße investiert.

Auch sind mit Blick auf eine möglichst umfängliche Nutzung vorhandener Energieeffizienzpotenziale und zur kostengünstigen Sicherstellung von Energie mittels KWK die rechtlichen Rahmenbedingungen im erforderlichen Umfang anzupassen. Dazu zählt insbesondere auch die Anpassung des KWK-Gesetzes. Insgesamt ist sicherzustellen, dass alle erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigungen von der Kommission spätestens bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Rechtsnorm vorliegen, um Rechts- und Planungssicherheit für die KWK gewährleisten zu können.