Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings

Der Bundesrat hat in seiner 985. Sitzung am 14. Februar 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. Januar 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.