Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine "Verordnung des Rates zur Schaffung eines Krisenreaktions- und Verbreitungsinstruments für Katastrophenfälle"
(neue Bezeichnung "Entwurf einer Entscheidung des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz")

Der Bundesrat hat in seiner 830. Sitzung am 16. Februar 2007 beschlossen, das Einvernehmen zu der Zustimmung zu dem Vorhaben gemäß § 5 Abs. 3 EUZBLG zu erklären unter Zurückstellung folgender, nicht unerheblicher Bedenken: