Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorschlag für ein Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008 bis 2010 KOM (2007) 804 endg.; Ratsdok. 16752/07

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 03. Januar 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 14. Dezember 2007 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 17. Dezember 2007 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 274/00 = AE-Nr. 001287,
Drucksache 917/04 (PDF) = AE-Nr. 043278 und
Drucksache 093/06 (PDF) = AE-Nr. 060324

1. Einleitung: Auf dem Weg zu einem neuen Lissabon-Programm der Gemeinschaft (LPG)

Herzstück der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung ist eine enge Partnerschaft der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft. Die Mitgliedstaaten setzen ihre eigenen politischen Strategien im Rahmen ihrer nationalen Reformprogramme um, doch zur Ergänzung und Unterstützung der einzelstaatlichen Maßnahmen sind zusätzliche Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene von wesentlicher Bedeutung. Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene können beispielsweise einen gemeinsamen rechtlichen und/oder politischen Rahmen schaffen und zur Koordinierung der Politik mit den Mitgliedstaaten beitragen. Ferner greift die Gemeinschaft auch unmittelbar ein, indem sie, etwa im Rahmen der kohäsionspolitischen Programme, die Mittel benachteiligter Regionen und Mitgliedstaaten aufstockt. Damit Wachstum und Beschäftigung in der EU wesentliche Impulse erfahren, müssen Fortschritte bei der Schaffung der entsprechenden Rahmenbedingungen sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf Gemeinschaftsebene erzielt werden.

In der vorliegenden Mitteilung wird das Lissabon-Programm der Gemeinschaft (LPG) für die Jahre 2008-2010 vorgestellt, das - ähnlich wie bei dem nationalen Reformprogramm eines Mitgliedstaats - die Hauptmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene dargelegt. Der Vorschlag für ein neues LPG beruht auf den Integrierten Leitlinien und auf den vier vorrangigen Bereichen, die der Europäische Rat auf seinem Frühjahrsgipfel 2006 festgelegt hat. In diesem Vorschlag werden die auf Gemeinschaftsebene im nächsten Zeitraum durchzuführenden Maßnahmen berücksichtigt, so wie dies im Strategischen Bericht der Kommission vorgeschlagen wird, der auf der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2008 angenommen werden soll. Er sieht eine Reihe von ehrgeizigen, aber realistischen Maßnahmen vor, die bis 2010 auf Gemeinschaftsebene umgesetzt werden sollten. Jetzt ist ein konzertiertes politisches Handeln aller EU-Organe gefragt, damit eine Einigung bezüglich jener Maßnahmen erzielt wird, mit denen in den kommenden drei Jahren Wachstum und Beschäftigung angekurbelt werden können.

2. Stärkung und Erneuerung des LPG

Das erste Lissabon-Programm der Gemeinschaft für die Jahre 2005-2008 brachte wichtige Ergebnisse. So wurden beispielsweise durch den Erlass der Dienstleistungsrichtlinie und die Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen Fortschritte auf dem Weg zur Verbesserung des Rechtsrahmens für den Binnenmarkt erzielt. Die Kommission hat außerdem ihre Agenda für bessere Rechtsetzung vorangetrieben, um unnötige Kosten zu senken und Innovationshindernisse zu beseitigen. Für Wachstum und Beschäftigung sind erheblich mehr Gemeinschaftsmittel aufgewendet worden. Durch den neuen Rechtsrahmen für kohäsionspolitische Programme werden für den Zeitraum 2007-2013 rund 210 Mrd. EUR für Investitionen in Wachstum und Beschäftigung bereitgestellt, das sind 25 % mehr als in den Jahren 2000 bis 2006. Insgesamt wurden bis Mitte 2007 mindestens 87 von 102 im ursprünglichen LPG von 2005 angekündigten Maßnahmen erfolgreich durchgeführt. Auch der Rat und das Europäische Parlament haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um den interinstitutionellen Entscheidungsprozess zu beschleunigen. Von den 18 im Bericht 2006 zur Umsetzung des LPG identifizierten legislativen Maßnahmen im interinstitutionellen Entscheidungsprozess sind zehn von Rat und Parlament angenommen worden1.

Trotz einer Reihe von Erfolgen reichte der Rahmen, den das LPG 2005-2008 bot, nicht immer aus um LPG-Maßnahmen eindeutig Vorrang einzuräumen und ihre Annahme und Umsetzung zu beschleunigen. Häufig wurde das LPG nur als Reformprogramm der Europäischen Kommission wahrgenommen. Ohne das volle Engagement aller Organe der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten kann es jedoch nicht umgesetzt werden.

Im neuen LPG für den Zeitraum 2008-2010 sollen diese Unzulänglichkeiten beseitigt werden. Deshalb schlägt die Kommission nun ein Programm mit klareren Prioritäten und lediglich zehn Hauptzielen vor, die im Zeitraum 2008-2010 erfolgreich durchgeführt werden können. Den Zielen und den zu ihrer Verwirklichung vorgeschlagenen Maßnahmen sollte Folgendes gemeinsam sein:

3. Zehn Hauptziele des neuen LPG in den vier vorrangigen Bereichen

Nach Ansicht der Kommission soll das LPG 2008-2010 zehn Hauptziele und entsprechende Maßnahmen enthalten, die auf den Integrierten Leitlinien beruhen und zur Gänze auf den vier vorrangigen Bereichen aufbauen.

Zehn Hauptziele (alle bis 2010 umzusetzen)

Eine ausführliche Liste der Aktionen findet sich im Anhang, wo die Maßnahmen in folgende drei Kategorien aufgeteilt sind:

Aus dieser Kategorisierung gehen die Zuständigkeiten jedes Organs eindeutig hervor.

Es wird vorgeschlagen, dass diese Maßnahmen von allen EU-Organen als vorrangig eingestuft werden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die vollständige Umsetzung des LPG einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung leisten würde.

Eine Analyse der längerfristigen Auswirkungen der LPG-Maßnahmen deutet darauf hin, dass deren Umsetzung beträchtliche Auswirkungen auf das reale BIP der EU haben könnte2.

Da die LPG-Maßnahmen die Produktivität und den Wettbewerb ankurbeln und die Anpassungsfähigkeit verbessern würden, könnten dadurch das reale BIP und die Beschäftigung auf Dauer und nachhaltig gesteigert werden.

Zur Unterstützung der verschiedenen Gemeinschaftsmaßnahmen, auf die im Rahmen der vier unten genannten vorrangigen Bereiche eingegangen wird, sind Eigenmittel der Gemeinschaft für Wachstum und Beschäftigung bereitgestellt worden, mit denen besonders in den neuen Mitgliedstaaten und anderen wirtschaftlich benachteiligten Regionen der Aufholprozess und die wirtschaftliche Anpassung verbessert werden sollen. Zu diesen Instrumenten gehören die europäischen kohäsionspolitischen Programme, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), das Programm für lebenslanges Lernen und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung. Die Mittel der Kohäsionspolitik belaufen sich für den Zeitraum 2007-2013 auf rund 347 Mrd. EUR, jene aus dem ELER auf etwa 91 Mrd. EUR. Durch die Bereitstellung von Strukturfondsmitteln werden beträchtliche zusätzliche Gelder für die Finanzierung der Strategie für Wachstum und Beschäftigung verfügbar. Um die Hebelwirkung der Gemeinschaftsausgaben weiter zu verstärken, muss die Ausrichtung auf die Lissabon-Prioritäten im Rahmen der 2010 vorgesehenen Halbzeitbewertung der kohäsionspolitischen Programme und des ELER genau überwacht und nötigenfalls durch eine noch gezieltere Mittelzuweisung in den Bereichen, in denen die größte Wirkung erzielt wird, gestärkt werden.

Vorrangig sind die Höherqualifizierung (auch im IKT-Bereich), die allgemeine und berufliche Bildung, Investitionen in wichtige Infrastrukturen, die Mobilisierung privater Investitionen und eine stärkere Beteiligung an der Informationsgesellschaft. Schätzungen zufolge werden durch die Investitionen von Strukturfonds- und Kohäsionsfondsmitteln bis 2015 etwa zwei Millionen zusätzliche Arbeitsplätze entstehen3.

3.1. In Menschen investieren und die Arbeitsmärkte modernisieren

Höhere Investitionen in Bildung und berufliche Qualifikationen sind eine Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Sie sind für den Erfolg Europas im Zeitalter der Globalisierung von entscheidender Bedeutung und stellen auch eine der wirksamsten Methoden dar, für Chancengleichheit zu sorgen und Ungleichheit und Armut entschieden zu bekämpfen. Durch die demografische Entwicklung wird der Druck auf das Arbeitsangebot, den Abbau von Qualifikationsdefiziten und auf die Haushalte der öffentlichen Fürsorge weiter steigen. In einer derartigen Situation sind bessere Bildung und berufliche Qualifikationen sowohl für die Beschäftigungsfähigkeit als auch für den sozialen Zusammenhalt unerlässlich. Für eine EU weite Perspektive zur Lösung dieser Fragen bedarf es einer erneuerten Sozialagenda, in deren Rahmen Bildung, Migration und demografische Trends besonders berücksichtigt werden.

Anknüpfend an die Initiative "Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen"4 kann die Gemeinschaft durch eine geeignete Koordinierung der Prognoseinstrumente zur besseren Vorbereitung auf EU-weite Arbeitsmarktentwicklungen dazu beitragen, den Arbeitsmarkterfordernissen besser gerecht zu werden und Qualifikationsdefizite abzubauen.

Die Gemeinschaft hat bereits mehrere Projekte zur Antizipation von Arbeitsmarktentwicklungen und Qualifikationsbedarf initiiert. Nun gilt es, die verschiedenen Initiativen besser zu koordinieren, damit sie möglichst hohen Nutzen bringen. Die Weiterentwicklung von Qualifikationen wird außerdem von einem EU-weiten strategischen Rahmen für die Bildungs- und Ausbildungspolitik und die besonderen Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität der beruflichen Bildung unterstützt.

Um Angebot und Nachfrage besser zur Deckung zu bringen und das Qualifikationsdefizit abbauen zu können, muss die Gemeinschaft die bestehenden ordnungspolitischen Hindernisse für einen gemeinsamen Arbeitsmarkt aus dem Weg räumen. Zu den größten Problemen gehören die unzureichende Vergleichbarkeit und gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen sowie Beschränkungen bei der Übertragbarkeit von Rentenansprüchen und Sozialleistungen. Durch die Beseitigung dieser Hindernisse werden die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Förderung eines besseren Einsatzes von Qualifikationen und zur Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage ergänzt.

Maßnahmen:

Die Gemeinschaft muss eine gemeinsame Einwanderungspolitik entwickeln, um so besser auf den derzeitigen und zukünftigen Bedarf des Arbeitsmarkts reagieren zu können. Obwohl der Zuwanderungsgewinn der EU bei über 1,5 Millionen Menschen pro Jahr liegt, gehören die meisten Migranten zu den gering qualifizierten Arbeitskräften. Die EU braucht unbedingt eine gemeinsame Politik für die Wirtschaftsmigration, wenn sie den wachsenden Bedarf an höher qualifizierten Arbeitnehmern decken und zugleich ein Flickwerk aus ineffizienten und miteinander konkurrierenden einzelstaatlichen Systemen vermeiden will. Eine stärkere Diversifizierung der Qualifikationen von Migranten in der EU wird dazu beitragen, dass die Anforderungen des EU-Arbeitsmarkts besser gedeckt und Qualifikationsdefizite verringert werden. Die Kommission hat bereits erste Vorschläge unterbreitet, in denen unter anderem auf die Migration hochqualifizierter Arbeitskräfte in die EU im Rahmen des "Blue Card"-Systems eingegangen wird. Die Kommission plant die Vorlage weiterer umfassender Vorschläge für eine gemeinsame Einwanderungspolitik im Jahr 2008.

Maßnahme:

3.2. Das Unternehmenspotenzial, insbesondere von KMU, erschließen

Die Gemeinschaft sollte bis 2010 das Potenzial von KMU für Wachstum und Beschäftigung vollständig erschließen. Bei über 99 % aller Unternehmen der EU handelt es sich um kleine und mittlere Unternehmen. 67 % aller Beschäftigten arbeiten in KMU. Obwohl mit vielen LPG-Maßnahmen ohnehin auch KMU unterstützt werden, müssen insbesondere der Zugang von KMU zum Binnenmarkt und zu den Exportmärkten erleichtert und bürokratische Hindernisse beseitigt werden. Die Gemeinschaft wird deshalb eine Regelung für kleine Unternehmen, den "Small Business Act", entwickeln und umsetzen, in dem vor allem folgende Grundsätze und konkrete Maßnahmen zur Förderung von KMU während ihres gesamten Lebenszyklus festgelegt werden: ein besonderes Statut für Privatunternehmen, das an die Bedürfnisse von KMU angepasst ist; Befreiungen von unverhältnismäßigen rechtlichen Vorschriften (z.B. Erstellen von Statistiken und Dokumentationen, MwSt und Buchführungsauflagen); leichterer Zugang zu Risikokapital; Schutz des geistigen Eigentums;

Unterstützung bei der Auswahl und Umschulung von Mitarbeitern, Erleichterung der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und FuE-Programmen; stärkere Vernetzung mit Hochschulen und Forschungszentren; Erleichterung der Unternehmensübertragung und Schaffung neuer Chancen für Unternehmer nach Konkursen.

Maßnahmen:

Die Gemeinschaft wird die umfangreiche Prüfung ihres Besitzstandes abschließen, um diesen zu vereinfachen und unzumutbare Belastungen für Unternehmen zu beseitigen, ohne dabei von den ursprünglichen Zielen der Rechtsvorschriften abzuweichen. Damit werden die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützt, ihre Verpflichtungen zur Reduzierung der Verwaltungslasten um 25 % bis 2012 einzuhalten. Durch die Verringerung von Verwaltungslasten werden bei Unternehmen, vor allem bei KMU, interne Mittel für Investitionen frei und stärkere Anreize für Anpassung und Innovation geschaffen. Mit diesen auf eine Vereinfachung abzielenden Maßnahmen wird die Gemeinschaft das Subsidiaritätsprinzip und den Grundsatz "Think small first" (Zuerst an die KMU-Dimension denken)" in vollem Umfang berücksichtigen.

Maßnahmen:

Es gibt eindeutige Belege dafür, dass der Wettbewerb im Dienstleistungsbereich schwächer ausgeprägt ist, als auf den EU-Warenmärkten. Die Gemeinschaft muss den Wettbewerb fördern und die Effizienz steigern, damit das Konzept eines Binnenmarktes für den Dienstleistungssektor verwirklicht werden kann. Von besonderer Bedeutung wird hier eine umfassende und rechtzeitige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission sein, denn damit werden die Niederlassung von Dienstleistern und die freie Erbringung von Dienstleistungen durch die Reduzierung der Verwaltungslasten und den Abbau bestehender Hindernisse wesentlich erleichtert. Dadurch werden wiederum die Marktzugangsmöglichkeiten für Unternehmen, insbesondere für die KMU, verbessert und sowohl die Auswahl für die Verbraucher als auch die Verfügbarkeit der Dienste erweitert. Rechtzeitige Normung und die Kompatibilität sind - insbesondere im Bereich der IKT-Waren und -Dienstleistungen - bedeutende Faktoren für den Binnenmarkt. In diesem Kontext kann die Wettbewerbspolitik eine ergänzende Rolle spielen. Ergebnisse der von der Kommission unter anderem im Rahmen des Binnenmarktberichtes durchgeführten Analyse zeigen, dass einige wichtige netzgebundene Industrie- und Dienstleistungssektoren besonderer Aufmerksamkeit bedürfen: Postdienste, Strom- und Gasversorgung, Eisenbahnverkehr, Finanzdienstleistungen, elektronische Kommunikation sowie Groß- und Einzelhandel. Folglich sollte die Gemeinschaft im Hinblick auf eine Steigerung der Produktivität und Reduzierung der Verbraucherpreise bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung mit Leistungen der Daseinsfürsorge die Binnenmarktpolitik stärken und die Umsetzung der Wettbewerbspolitik intensivieren.

Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die Gemeinschaft die Marktüberwachung von Schlüsselindustrien verstärkt, wobei auch die Auswirkungen auf die Verbraucher zu untersuchen sind. Ferner gilt es, alle verfügbaren Instrumente, einschließlich eines Verbraucherbarometers, im Hinblick auf eine langfristige Überwachung der Verbrauchermärkte einzusetzen. Ferner sind weitere Anstrengungen zur Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Gewährleistung von Transparenz und echten Wahlmöglichkeiten für private Verbraucher und andere Kunden erforderlich.

Insgesamt ließe sich mit der Stärkung des Wettbewerbs und der Effizienz im Bereich der Dienstleistungen eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft erzielen.

Darüber hinaus sind weitere Bemühungen der Gemeinschaft im Hinblick auf eine Integration des europäischen Marktes für Finanzdienstleistungen erforderlich. Damit soll gewährleistet sein, dass die mit der Euroeinführung verbundenen Vorteile voll ausgeschöpft werden und dass den Kunden bei einem hohen Verbraucherschutzniveau eine umfangreichere Palette kostengünstigerer Finanzdienstleistungen geboten wird. Ungeachtet der Erfolge des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (Financial Services Action Plan - FSAP) sind bestimmte Segmente des EU-Finanzsystems weiterhin fragmentiert. So wurde der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum immer noch nicht verwirklicht. Hindernisse für eine grenzübergreifende Erbringung von Finanzdienstleistungen für Privatkunden und einen stärkeren Wettbewerb müssen beseitigt werden, und schließlich muss der einheitliche Rahmen für Wertpapiermärkte und Investitionsfonds noch vollendet und umgesetzt werden.

Weiterhin ist es dringend erforderlich, grenzüberschreitende Vereinbarungen im Bereich Finanzaufsicht und Krisenmanagement auszubauen, um den zunehmenden Turbulenzen und der wachsenden Instabilität auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen. Ein Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen könnte durch eine wirksamere Finanzintermediation die Kapitalkosten für Kreditnehmer senken und zugleich die Erträge der Sparer erhöhen. Ein effizienter Finanzmarkt erleichtert eine Anpassung und Umwidmung der Ressourcen, verringert die Anfälligkeit für stärkere wirtschaftliche Erschütterungen und hat somit eine besondere Bedeutung für die der Eurozone angehörenden Mitgliedstaaten.

Die Arbeiten zur Verringerung der durch die Fragmentierung der Steuerbestimmungen im Binnenmarkt (insbesondere für KMU) entstehenden Befolgungskosten werden fortgeführt, vor allem sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich für eine EU-weite Steuerbemessungsgrundlage zu entscheiden.

Maßnahmen:

3.3. Investitionen in Wissen und Innovation

Die Gemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die bestehenden vier Grundfreiheiten - freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr - um eine fünfte Grundfreiheit, nämlich den freien Verkehr von Wissen, zu ergänzen. Diese "fünfte Grundfreiheit" muss durch die Errichtung eines Europäischen Forschungs- und Hochschulbildungsraums und die Verbesserung der wichtigsten Rahmenbedingungen für Innovation verwirklicht werden, um die Fragmentierung der einzelstaatlichen Forschungs- und Innovationspolitiken zu überwinden. Nur so kann die EU in die Lage versetzt werden, weltweit eine führende Rolle in der Forschung zu übernehmen und Europa für private Investitionen attraktiver zu machen.

Für die Verwirklichung der fünften Grundfreiheit, des freien Verkehr von Wissen, und die Schaffung eines wahren Europäischen Forschungsraumes in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten müssen alle drei Elemente des Wissensdreiecks - Forschung, Innovation und Bildung - aufgewertet werden5. Die verstärkte Bündelung von Forschungsressourcen von und unter einzelnen Mitgliedstaaten erfolgt auf der Grundlage einer variablen Geometrie und wird durch eine gemeinsame Programmplanung und die Entwicklung eines Rechtsrahmens zur Errichtung und Anwendung paneuropäischer Forschungsinfrastrukturen gefördert. Durch die Entwicklung einer Gemeinschaftsstrategie und eines Rahmens für eine internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Technologie werden auch die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten innerhalb der EU und die internationale Hebelwirkung verstärkt.

Durch die Errichtung eines wirksamen einheitlichen europäischen Arbeitsmarktes für Forscher auf der Grundlage des Konzeptes eines "europäischen Passes" sollen die beruflichen Aussichten und die grenzüberschreitende Einstellung und Mobilität der Forscher erheblich verbessert werden. Damit werden zum einen die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützt, den Hochschulsektor auszubauen und zu reformieren, und zum anderen die Netzwerkbildung und die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen gefördert.

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut stellt auch ein wichtiges Element dieser Strategie zur Integration der Bereiche Bildung, Forschung und Innovation dar. Das Institut wird damit zu einem Modell für die Förderung eines offenen Austausches von Innovation und Wissen zwischen den öffentlichen Forschungseinrichtungen und der Industrie. Zusammenfassend wird die Schaffung eines Europäischen Forschungsraumes zu Größen- und Verbundvorteilen beitragen, eine effizientere Mittelzuweisung begünstigen und beträchtliche positive Auswirkungen für alle Mitgliedstaaten über die Grenzen hinweg hervorrufen.

Maßnahmen:

Die Gemeinschaft muss die wichtigsten Rahmenbedingungen für Innovation durch die Umsetzung ihrer breit angelegten Innovationsstrategie verbessern6. Entsprechende Maßnahmen umfassen beispielsweise die Entwicklung von führenden Märkten (lead markets) für neue Technologien, die Stärkung der Rahmenbedingungen im Bereich geistiger Eigentumsrechte sowie die beschleunigte Einführung kompatibler Normen.

Die Gemeinschaft muss vor allem günstigere Bedingungen für die Finanzierung von Innovation schaffen. Damit werden die Gründung höchst innovativer KMU und die Entwicklung von führenden Märkten für neue Technologien, wie beispielsweise kohlenstoffarme Technologien, gefördert. Die Entwicklung einer EU-weiten Regelung für Wagniskapital stellt eine politische Grundvoraussetzung dar. Die Gemeinschaft muss in einer engen Kooperation mit den Mitgliedstaaten die bestehenden regulatorischen und steuerlichen Hemmnisse für grenzüberschreitende Investitionen durch Wagniskapitalfonds beseitigen.

Ferner gilt es, die Eigenkapitallücke durch eine risikobasierte Finanzierung in der Aufbauphase zu schließen. Das KMU-Bürgschaftsprogramm des Europäischen Investitionsfonds sollte im Hinblick auf die Bereitstellung von Mikrokrediten und Mezzanin-Finanzierungen wesentlich erweitert werden7. Schätzungen zufolge könnte mit einer Anhebung der durchschnittlich in der EU in Anspruch genommenen Wagniskapitalinvestitionen in der EU an das Niveau der Marktführer ein zusätzlicher Betrag von 20 Mrd. EUR jährlich für Wagniskapitalinvestitionen verfügbar gemacht werden.

Eine weitere Aufgabe für die Gemeinschaft besteht darin, den Einsatz und den Schutz immaterieller Vermögenswerte, insbesondere der Rechte am geistigen Eigentum, zu verbessern womit auch die Aufbringung von Finanzmitteln gefördert wird. Das EU-Patentsystem hat immer noch mit einer kostspieligen und belastenden Fragmentierung zu kämpfen die dem Austausch und der Verbreitung von Wissen und Innovation innerhalb der EUim Wege steht8. Durch eine Steigerung der Wirksamkeit und eine striktere Durchsetzung des Patentsystems werden die Gewinne aus den FuE-Investitionen gesichert und Anreize für FuE-Aktivitäten, finanzielle Investitionen und eine Vermarktung der Innovationen geschaffen. Ein erweitertes Patentsystem der Gemeinschaft, das auch die Schaffung eines Gemeinschaftspatents und eine Verbesserung des Streitregelungssystems für Patentfragen umfasst würde nicht nur die mit der Patentierung verbundenen Kosten verringern, sondern auch mehr Rechtssicherheit bringen.

Maßnahmen:

3.4. Energie und Klimawandel

Angesichts des wachsenden globalen Wettbewerbs um Energiequellen und der ehrgeizigen Ziele, die für das Jahr 2020 eine Verringerung der Treibhausgas-Emissionen und eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien vorsehen, hat die Gemeinschaft die Aufgabe, einen wahren EU-Binnenmarkt für Energie sowie ein umfassendes Emissionshandelssystem zu schaffen. Durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Energie wird die Effizienz der Energieversorgung erhöht und die Energiesicherheit verbessert. In der Vergangenheit führte die Liberalisierung der nationalen Energiemärkte nicht immer zu einem intensiveren Wettbewerb. Für eine weitere Stärkung des Wettbewerbs und eine Steigerung der Effizienz durch die Zulassung neuer Mitbewerber sind eine vollständige Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften sowie eine wirksame Trennung des Bereiches Energieerzeugung und -versorgung von dem Betrieb der Energienetze notwendig.

Darüber hinaus ist es erforderlich, die Unabhängigkeit und die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden auszubauen und die technischen Hindernisse für eine Marktintegration zu beseitigen. Erreicht werden soll dies vor allem mit einer erheblichen Erhöhung der grenzüberschreitenden Verbindungskapazitäten, durch die ausreichende Übertragungskapazitäten zur Integration der nationalen Märkte bereitgestellt werden sollen.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, echte Anreize für Investitionen in Höhe von 1 000 Mrd. EUR in neue Kraftwerke und bessere grenzüberschreitende Verbindungen zu schaffen, die in den nächsten 20 Jahren benötigt werden. Als Ergänzung des Binnenmarktes für Energie bedarf es eines kostenwirksamen Emissionshandelssystems zur Verwirklichung der für 2020 angestrebten Ziele im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgas-Emissionen, sowie eines Gemeinschaftsrahmens für eine kostenwirksame Entwicklung erneuerbarer Energien, damit bis 2020 bei den erneuerbaren Energien ein Anteil von 20 % erreicht wird.

Maßnahmen:

Die vom Europäischen Rat für das Jahr 2020 formulierten ehrgeizigen Klimaziele werden Investitionen in neue kohlenstoffarme Technologien in einem bisher ungekannten Ausmaß erfordern und grundlegende Veränderungen in der EU-Wirtschaft nach sich ziehen. Zur Gewährleistung der Entwicklung eines dynamischen Binnenmarktes für Umwelttechnologien, insbesondere für kohlenstoffarme und energie-/ressourceneffiziente Technologien, sind umfassende Gemeinschaftsmaßnahmen notwendig.

Bei den Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Förderung dieser Industrien macht sich unweigerlich bemerkt, dass es an entsprechenden Marktmöglichkeiten und Größenvorteilen fehlt die mit der Entwicklung eines echten EU-weiten Marktes für ökologische Produkte, Dienstleistungen und Technologien verwirklicht werden können. Ein erfolgreicher Ansatz erfordert daher eine gemeinschaftsweite nachhaltige Industriestrategie, die den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und ressourceneffizienten Wirtschaft ermöglicht9.

Zur Förderung neuer Märkte sollten Strategien für führende Märkte in folgenden Bereichen umgesetzt werden: nachhaltiges Bauwesen, Recycling, biobasierte Produkte und erneuerbare Energie. Durch den Einsatz solcher Strategien könnten die Nachfrage nach Umwelttechnologien gesteigert und beträchtliche ökologische und wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Im Rahmen solcher Strategien würden auch dynamische EU-Umweltnormen für den Binnenmarkt rechtzeitig entwickelt und damit die Wettbewerbsfähigkeit parallel zur internationalen Übernahme dieser Normen gesteigert. Weitere Instrumente sind die Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung und die Förderung einer umweltfreundlichen Beschaffungspolitik. Die Gemeinschaftsmittel sollten auch als Katalysator für die Aufbringung privater Mittel für die Forschung und die Vermarktung kohlenstoffarmer Produkte und Dienstleistungen eingesetzt werden, beispielsweise für die Risikokapitalfinanzierung ökologischer Technologien. Als Ergänzung zum Emissionshandelsystem zielt die Überarbeitung der Richtlinie zur Energiebesteuerung darauf ab, Energiesteuern zu einem wirksameren Instrument zur Verwirklichung der EU-Zielsetzungen in den Bereichen Energie und Klimawandel zu machen, das einen Beitrag zur Kostenwirksamkeit entsprechender politischer Maßnahmen leisten kann. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit geprüft werden, weitere steuerpolitische Instrumente, einschließlich der Mehrwertsteuer, zur Förderung energieeffizienter Produkte einzusetzen.

Maßnahmen:

4. Die externe Agenda

Die Gemeinschaft wird sich nach wie vor dafür einsetzen, Handels- und Investitionsschranken abzubauen gleichzeitig aber auch mit Nachdruck dafür sorgen, dass unfairen Handels- und Investitionspraktiken sowie Wettbewerbsverzerrungen ein Riegel vorgeschoben wird. Der bestmögliche Weg dies zu erreichen ist ein erfolgreicher Abschluss der Doha-Runde. Mit den verfügbaren Instrumenten soll sichergestellt werden, dass offener Zugang zu den europäischen Märkten erhalten bleibt und mit verbessertem Zugang zu den Drittlandsmärkten einhergeht. Die Kommission wird jährlich einen Bericht über die Marktzugangsmaßnahmen vorlegen der Länder und Branchen mit hohen Handelshindernissen identifiziert, und Konsultationen mit den betreffenden Ländern aufnehmen. Sollten die Probleme auf diese Weise nicht ausgeräumt werden können, wird der Einsatz handelspolitischer Instrumente der Gemeinschaft und/oder geeigneter Maßnahmen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WHO) in Betracht gezogen werden.

Die Gemeinschaft setzt sich ein, Globalisierung so zu gestalten, dass ihr Nutzen voll ausgeschöpft und mit den Partnerländern geteilt wird. Die Gemeinschaft muss weitere Verhandlungen mit den wichtigsten Handelspartnern, einschließlich der Nachbar- und Schwellenländer, führen und eine stärkere wirtschaftliche Integration mit ihren Nachbarn fördern. Bilaterale Handelsabkommen mit den wichtigsten Handelspartnern, darunter mit den Nachbarländern (beispielsweise die Verhandlungen über ein erweitertes Abkommen mit der Ukraine) und Schwellenländern, versetzen die EU in die Lage, über die im Rahmen der WHO eingegangen Verpflichtungen hinauszugehen. Sie enthalten ehrgeizige Bestimmungen für Zusammenarbeit im Bereich nichttarifärer, hinter der Grenze auftretender Hindernisse.

Gegenwärtig wird mit Südkorea, Indien und den ASEAN-Staaten über bilaterale Freihandelsabkommen verhandelt. Weitere Abkommen sind geplant. Mit dem Abschluss eines Partnerschaftsabkommens mit China werden der Marktzugang für EU-Unternehmen erleichtert und die Annäherung der Rechtsvorschriften wird gefördert. Von diesen Abkommen werden Impulse für den internationalen Handel, die Investitionstätigkeit, den Wettbewerb und die Senkung der Verbraucherpreise ausgehen. Darüber hinaus kommen Handels- und anderen wirtschaftlichen Beziehungen in den Verhandlungen über Assoziationsabkommen mit dem Mercosur, der Andengemeinschaft und Zentralamerika eine große Bedeutung zu. Diese Verhandlungen können, einhergehend mit ausgeweitetem politischem Dialog, auch einen Beitrag zur verstärkten Förderung nachhaltiger Entwicklung in den Partnerländern leisten und in dieser Hinsicht gemeinsame Werte und international vereinbarte Sozial- und Umweltstandards, einschließlich in Bezug auf menschenwürdige Arbeit, fördern.

Durch die Errichtung eines stabilen gemeinsamen regulativen Raumes mit den wichtigsten Handelspartnern wie den USA (im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsrates) wird die schrittweise Harmonisierung von Rechtsvorschriften und Normen eingeleitet, was insbesondere im Bereich der neuen Technologien allen Handelsnationen Vorteile bringen wird. Damit werden die für die Unternehmen anfallenden Kosten erheblich verringert, indem nichttarifäre Handelshemmnisse beseitigt und der Handel gefördert wird. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Systems zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum (RGE) erforderlich. Schlüsselinitiativen sind hier eine verstärkte Kooperation mit den wichtigsten Handelspartnern zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Zollwesen und zur Förderung der RGE-Durchsetzung in den Herkunftsländern, beispielsweise durch die gemeinsame Maßnahmenstrategie EU/USA für Rechte an geistigem Eigentum, und der Abschluss der Verhandlungen über ein neues Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA).

Maßnahmen:

5. Umsetzung des LPG gewährleisten

Im Lissabon-Programm der Gemeinschaft (LPG) werden die wichtigsten Zielsetzungen der Wirtschaftsreform für den Programmplanungszeitraum 2008-2010 vorgestellt, die den größten Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung auf EU-Ebene leisten und zugleich die nationalen Bemühungen unterstützen und ergänzen können. Diese strategische Agenda sollte als Leitlinie für die Arbeit zur gemeinschaftlichen Dimension der Strategie für Wachstum und Beschäftigung aller EU-Organe dienen. Während andere Maßnahmen auch Beiträge leisten, wurde den LPG-Maßnahmen höchste Bedeutung und Dringlichkeit hinsichtlich der im Zeitraum 2008-2010 geplanten Wirtschaftsreform zuerkannt. Für die praktische Umsetzung dieser Maßnahmen schlägt die Kommission folgende zwei Schlüsselelemente vor:

Erstens ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission eine Einigung über die Zielsetzungen und Maßnahmen der strategischen Reform erzielen. Auf der Grundlage dieser Einigung sollten dann das Europäische Parlament und der jeweilige Ratsvorsitz aufgefordert werden, den gemeinschaftlichen Zielen und Maßnahmen im Rahmen des Lissabon-Programms höchste Priorität einzuräumen.

Zweitens ist im Hinblick auf eine zeitgerechte Erfüllung der Verpflichtungen eine genaue Verfolgung der Umsetzung des LPG unerlässlich. Zu diesem Zweck könnten die Fortschritte der Gemeinschaft bei der Umsetzung der Wirtschaftsreformen im Rahmen eines jährlichen Umsetzungsberichtes vorgestellt werden, in dem die Umsetzung der in der beigefügten Tabelle dargelegten Maßnahmen einer Bewertung unterzogen wird. Der Bericht würde einen wichtigen Beitrag zu der für den Herbst geplanten multilateralen Überprüfung darstellen und eine systematische Verfolgung der auf EU-Ebene erzielten Fortschritte sowie eine thematische Auswertung der Reformen auf der Ebene der Mitgliedstaaten ermöglichen. Auch das Europäische Parlament wird aufgefordert werden, die Fortschritte zu beurteilen. Diese Bewertungen würden dann in die jährlichen Fortschrittsberichte der Kommission einfließen in denen gegebenenfalls Empfehlungen für eine etwaige Aktualisierung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft abgegeben werden können. Auf dieser Grundlage könnte dann der Europäische Rat auf seinem Frühjahrsgipfel Bilanz ziehen und gegebenenfalls im Rahmen der jährlichen Gesamtbeurteilung der Strategie für Wachstum und Beschäftigung weitere Leitlinien vorgeben.

Die Europäische Kommission fordert daher - das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen auf, das vorgeschlagene Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008-2010 anzunehmen und folgende Maßnahmen zu ergreifen: