Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2011) 715 endg.

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Europäische Kommission
Brüssel, den 14.12.2011
K 2011/9073 endgültig

Herrn Horst SEEHOFER
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
D-10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Kommission dankt dem deutschen Bundesrat für seine detaillierte und konstruktive Stellungnahme zu ihrer Mitteilung über eine Strategie der Europäischen Union für den Donauraum {SEK(2010) 1489). Die Kommission begrüßt die positive Gesamtbewertung der vorgeschlagenen Strategie {KOM (2010) 715} und bedauert die verspätete Antwort.

Besonders hervorzuheben ist die Unterstützung des Bundesrates für bestimmte Kernprinzipien der Strategie, wie den integrativen Ansatz, die Verknüpfung verschiedener Politikbereiche und die Einbindung aller Beteiligten sowie der Zivilgesellschaft und internationaler Einrichtungen.

Auch würdigt die Kommission das starke Engagement der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg und weiß zu schätzen, dass sie in den drei vorrangigen Bereichen "Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Landschaften und der Qualität von Luft und Boden", "Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich Clusterbildung" und "Zusammenarbeit zur Förderung der Sicherheit und zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität" eine koordinierende Rolle übernehmen. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates ausgeführt, handelt es sich in erster Linie um eine Strategie für die Donaustaaten und -regionen, uni ihren Einsatz für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung des gesamten Donauraums zu fördern. Daher werden Umsetzung und Erfolg der Strategie vor allem von deren Engagement abhängen.

Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für die Grundausrichtung der Strategie, d.h. bessere Koordinierung bestehender Fonds, Stärkung vorhandener Einrichtungen und optimale Nutzung des geltenden Rechtsrahmens. Mit Blick auf eine erfolgreiche Umsetzung der Strategie müssen bestehende Programme auf die Prioritäten der Strategie abgestimmt werden, damit vorgeschlagene Projekte über vorhandene nationale, regionale und europäischer Programme finanziert werden können.

Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auch auf die in der Mitteilung genannten Ziele, insbesondere die angestrebte "Beseitigung bestehender Engpässe für die Schifffahrt auf dem Fluss". Aus Sicht der Kommission muss die Binnenschifffahrt als ein wichtiges Glied in der Logistikkette gefördert und besser in die multimodalen Netze integriert werden, damit sich die Binnenschifffahrt zu einem modernen und attraktiven Verkehrsträger entwickeln kann. In Zusammenhang mit der EU-Strategie für den Donauraum hält die Kommission die Festlegung von Zielen für wichtig, um die Anstrengungen in eine sinnvolle Richtung zu lenken und Prioritäten zu setzen. Allerdings möchte die Kommission darauf hinweisen, dass die in der Mitteilung genannten Ziele lediglich als nicht erschöpfende Beispiele aufgeführt werden. Sie müssen von allen Beteiligten, einschließlich der Schlüsselakteure und relevanten Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner weiter diskutiert und ausgestaltet werden, und die Kommission stellt erfreut fest, dass dieser Prozess bereits im Gange ist. Überarbeitete oder ergänzende Zielvorgaben sollten von der Hochrangigen Gruppe möglichst bald bestätigt und abschließend festgelegt werden.

Wie in der Stellungnahme des Bundesrates angemerkt; müssen alle Zielvorgaben den geltenden EU-Rechtsvorschriften (wie der Habitat-Richtlinie, der Gewässer-Rahmenrichtlinie und der UVP-/SUP-Richtlinie) und Vereinbarungen (insbesondere dem Gemeinsamen Standpunkt zur Binnenschifffahrt und zur ökologischen Nachhaltigkeit im Donaueinzugsgebiet) entsprechen. In Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Übereinkommens über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung und dem Gemeinsamen Standpunkt zur Binnenschifffahrt und zur ökologischen Nachhaltigkeit im Donaueinzugsgebiet würde jede Zielvorgabe, die zu Veränderungen des Flusses führt, eine Einzelfallentscheidung über Breite und Tiefe der Fahrrinne erfordern.

Wie Sie wissen, ist die EU-Strategie für den Donauraum vom Rat "Allgemeine Angelegenheiten" am 13. April 2011 und vom Europäischen Rat am 24. April 2011 bestätigt worden. Die Kommission möchte die Gelegenheit nutzen, um Deutschland für die Unterstützung dieser Strategie zu danken.

Die Kommission stellt mit Genugtuung fest, dass die Umsetzung in der Region bereits mit voller Kraft angelaufen ist. In allen vorrangigen Bereichen sind Lenkungsgruppen eingesetzt worden und erstmals zusammengetreten. Im Hinblick auf eine umfassende Einbindung aller Beteiligten werden außerdem Veranstaltungen in der Region ausgerichtet wie die Tagungen, die am 7. und 8. Juni in Ingolstadt und am 11. Juli in Stuttgart stattfanden.

Ich freue mich auf eine weitere Vertiefung unseres Dialogs.

Mit freundlichen Grüßen
Marog Sefcovic Vizepräsident