Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Anhebung des Ausbauziels Windenergie auf See

Schleswig-Holstein Kiel, 26. Januar 2018
Der Ministerpräsident

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Senat der Freien Hansestadt Bremen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Anhebung des Ausbauziels Windenergie auf See zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 964. Sitzung am 2. Februar 2018 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Günther

Entschließung des Bundesrates zur Anhebung des Ausbauziels Windenergie auf See

Begründung:

Ende Juni 2017 waren nach den Erhebungen der Deutschen Windguard 4749 Megawatt Leistung aus Windenergieanlagen in der deutschen Nord- und Ostsee angeschlossen. Damit hat der Zubau der Windenergie auf See in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und ist aufgrund der technischen Entwicklung und der Erfahrungen, was den Bau und den Netzanschluss der Anlagen betrifft auch zukünftig ausbaufähig und realisierbar geworden. Die Offshore-Windenergie trägt in einem Energiemix mit anderen Erneuerbaren Energieträgern nachhaltig zur Versorgungssicherheit bei und kann einen nennenswerten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Erforderlich ist ein stetiger Ausbaupfad, der für die Branche verlässliche Rahmenbedingungen schafft und in einem Guss mit der Netzentwicklungsplanung (onshore und offshore) einen planbaren und schrittweisen Zubau der Windenergie auf See und den Ausbau der erforderlichen Netzanbindungen an Land sowie der Übertragungsnetze in die südlichen Bundesländer gewährleistet.

Im Frühjahr 2015 hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planungen für weitere Offshore Windparks in der Außenwirtschaftszone eingestellt und erklärt, lediglich die Planungen in den Zonen 1 und 2 zunächst umsetzen zu wollen. Die Nutzung und Weiterentwicklung weiterer Flächen (Zonen 3-5) wurde seitens des Bundes zunächst "auf Eis gelegt", obwohl schon die von der Bundesregierung angestrebte Steigerung der Leistung auf 15 GW in 2030 eine weitere Flächenbereitstellung und -planung in den Zonen 3-5 durch BSH im Rahmen der Flächenentwicklungsplanung erforderlich macht. Insgesamt bleibt die Offshore-Windkraft mit der im EEG 2017 erfolgten Festlegung des Ziels 6,5 GW Offshore im Jahr 2020 und 15 GW im Jahr 2030 (§ 4 EEG) erheblich unter ihrem wirtschaftlichen Potenzial (https://www.fraunhofer.de/content/dam/zv/de/forschungsthemen/energie/Energiewirtschaftliche-Bedeutung-von-Offshore-Windenergie.pdf ).

Die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde nach § 26 WindSeeG zum 01.04.2017 deuten darauf hin, dass die Unternehmen, die ihre Gebote mit 0,00 ct/kWh abgegeben haben, langfristig mit einer Kostendegression im Maschinen- und Anlagenbau sowie mit einer steigenden Börsenstrompreisentwicklung kalkuliert haben. Diese sich abzeichnenden Entwicklungen werden nur umsetzbar sein, wenn die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen einen verlässlichen Ausbaupfad der Windenergie auf See gewährleisten. Unmittelbar damit verknüpft ist eine verlässliche Netzanschlussplanung der Anlagen auf See sowie die zeitgerechte Bereitstellung eines leistungsfähigen Übertragungsnetzes an Land, um sicherzustellen, dass neben dem durch Erneuerbare Energien an Land erzeugtem Strom auch der auf See erzeugte Strom durch ausgebaute Übertragungsnetze in die südlichen Bundesländer abtransportiert werden kann. Abregelungen und Redispatch-Maßnahmen müssen auf das netztechnisch erforderliche Mindestmaß reduziert werden. Netzkapazitäten, die in den Jahren 2025-2030 durch den Atomausstieg und durch zusätzliche Abschaltungen von Kraftwerken ggf. zur Verfügung stehen, sind konsequent für den Abtransport des aus Erneuerbaren Energien erzeugten Stroms zu nutzen.