Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Februar 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Dezember 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:

Der Bundesrat begrüßt vor dem Hintergrund der vielfältigen Änderungen europäischer Rechtsgrundlagen sowie neuer Datenbedürfnisse auf Nutzerseite die grundlegende Überarbeitung des Agrarstatistikgesetzes. Insbesondere die Entlastung der Auskunftspflichtigen als Leitgedanke der Novellierung ist zeitgemäß, allerdings besteht nach Auffassung des Bundesrates an folgenden Stellen noch Nachbesserungsbedarf:

Trotz dieser Kritik sieht der Bundesrat davon ab, den Vermittlungsausschuss anzurufen, da das Gesetz zielführende und dringend benötigte Entlastungen für die Auskunftspflichtigen bewirkt.