Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bundesregierung

Punkt 20b) der 893. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2012

Der Bundesrat möge beschließen, zu der Vorlage wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu seiner Steuerung bedarf es eines umfassenden und dauerhaften Monitorings. Es muss den jeweiligen Grad der Zielerreichung messen, aber auch mögliche Fehlentwicklungen erkennen; nur dann können Abweichungen vom Zielpfad rechtzeitig durch politische Entscheidungen korrigiert werden.

Bei dem von der Bundesregierung beschlossenen Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft" vermisst der Bundesrat neben einer inhaltlichen Konkretisierung vor allem die notwendige Beteiligung der Länder. Denn für ein zielführendes Monitoring ist es zwingend erforderlich, das Wissen von Bund und Ländern zu bündeln und die notwendigen Parameter gemeinsam zu erarbeiten. Der aktive Einbezug der Kompetenz und der spezifischen Erfahrungen der Länder ist schon jetzt bei der Modellierung des Monitorings unerlässlich.