Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen KOM (2006) 791 endg.; Ratsdok. 5204/07

Der Bundesrat hat in seiner 831. Sitzung am 9. März 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Die Vorstellung, die Einführung von Sanktionen sei mit einem Präventiveffekt verbunden, mit dem dem Verbot der doppelten Stimmabgabe ausreichend Rechnung getragen werden könne, erscheint über die Maßen optimistisch. Es besteht Anlass zur Sorge, dass in Ausführung des neuen Artikels 13 der Richtlinie nationale Sanktionsnormen geschaffen werden, deren Tragweite sich darin erschöpft, dass sie in den amtlichen Bekanntmachungen zitiert werden; tatsächliche Möglichkeiten, Verstöße gegen das Verbot der doppelten Stimmabgabe mit einem vertretbaren Aufwand zu ermitteln, dürften kaum bestehen. Sollten die in Artikel 13 Abs. 2 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Informationen über die vorgesehenen Sanktionen zudem jedem nichtdeutschen Unionsbürger zugestellt werden müssen, wird das einen neuen Verwaltungsaufwand mit sich bringen, der die angestrebte Verfahrenserleichterung in Frage stellt.