Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Ratifizierung des ILO-169-Übereinkommens - Antrag der Freien Hansestadt Bremen -

932. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2015

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung in folgender Fassung anzunehmen:

"Entschließung des Bundesrates zur Ratifizierung des ILO-Übereinkommens 169

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland das ILO-Übereinkommen 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker ratifizieren sollte. Er bittet die Bundesregierung daher, die erforderlichen Schritte für eine Ratifizierung einzuleiten.

Das ILO-Übereinkommen 169 ist das einzige internationale Vertragswerk, das einen umfassenden Schutz der Rechte indigener Bevölkerung zum Gegenstand hat. Es ist die Grundlage zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie des Gesundheits- und Bildungsstandes der indigenen Völker, da es neben dem Recht auf traditionelles Land und Territorien auch die Verhinderung von Diskriminierung, das Recht auf eine selbstständige Entwicklung und das Recht auf die Aufrechterhaltung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systeme indigener Völker einschließt. Ebenso soll die traditionelle Rechtsprechung indigener Völker in der Justiz des jeweiligen Landes berücksichtigt werden. Durch die Ratifizierung des Abkommens erhalten indigene Völker in den jeweiligen Ländern die Möglichkeit, diese Rechte auch einzuklagen.

Bisher haben 22 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. In Europa sind dies die Niederlande, Dänemark, Norwegen und Spanien. Eine Ratifizierung Deutschlands als eine der führenden Industrienationen hätte eine deutliche Signalwirkung auch an andere Länder, die dieses Abkommen bisher nicht ratifiziert haben. Darunter auch solche mit bedeutenden Anteilen an indigener Bevölkerung wie die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada oder Australien.

In Deutschland sind die hier lebenden Minderheiten bereits durch zahlreiche Normen und Übereinkommen geschützt. Dazu zählen unter anderem die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen, das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und spezielle landesrechtliche Regelungen. Das ILO-Übereinkommen 169 richtet sich jedoch an Völker, die ein bestimmtes Territorium als erste besiedelt und genutzt haben und die aus freien Stücken eine kulturelle Besonderheit bewahren. Da es sich bei den Minderheiten in Deutschland nicht um Ureinwohner im Sinne des Übereinkommens handelt, würde eine Ratifikation im Inland für diese keine direkte Wirkung entfalten."