Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben

Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 18. Januar 2006
Der Staatssekretär

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage mit Begründung beigefügte

Ich bitte, gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Beratung der Entschließung in den Ausschüssen zu veranlassen.


Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Böhmler

Anlage

Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben Der Bundesrat möge beschließen:

Die Bundesregierung wird gebeten, die Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, durch entsprechende Änderung des Arbeitszeitgesetzes umzusetzen.

Begründung

Der Bundesrat hat am 18. März 2005 die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich Er hat darauf hingewiesen, dass es nicht zu vertreten ist, vom bisherigen System der Integration der Arbeitszeitbedingungen für angestellte Fahrerinnen und Fahrer im Arbeitszeitgesetz abzuweichen. Die Verordnung hätte zu einer Zersplitterung arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen geführt und wäre nicht geeignet gewesen, die Transparenz der Rechtsanwendung auf dem Gebiet des Arbeitszeitrechts zu gewährleisten.

Alle Beteiligten und Betroffenen stimmen darin überein, dass die Umsetzung der Richtlinie 2002/15/EG dringend ist. Den Vorgaben der Richtlinie wird in Deutschland zwar schon weitgehend durch das Arbeitszeitgesetz entsprochen; gleichwohl sind einige Anpassungen erforderlich. Die Richtlinie war zudem bis zum 23. März 2005 in innerstaatliches Recht zu überführen. Die Verbände des Verkehrsgewerbes haben darauf hingewiesen, dass bei Nichtumsetzung dem deutschen Speditions- und Transportgewerbe ein erheblicher Wettbewerbsnachteil zugemutet werden würde.