Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse und Kapitalerhaltungsmaßnahmen - COM (2016) 854 final; Ratsdok. 14776/16

956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017

A

Der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Das Kriterium "nach öffentlichem Recht errichtet" sollte ersetzt werden durch das von Wirtschafts- bzw. Finanzministern einstimmig beschlossene Kriterium "rechtlich selbständige und rechtlich unselbständige Institute, die als wirtschafts-, struktur- oder sozialpolitisches Instrument einer Zentral- oder Regionalregierung eines Mitgliedstaates zur Umsetzung und Begleitung staatlicher Förderpolitik im öffentlichen und gemeinschaftlichen Interesse und somit zur dauerhaften Unterstützung der regionalen, nationalen sowie europäischen Ziele tätig sind" (vergleiche ACK-TOP 2.7, Punkt 8), da diese Kriterien das Wesensmerkmal der Förderinstitute sehr viel zielführender beschreiben.

B