Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 143. Sitzung am 30. Januar 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 19/16916 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt - Drucksache 19/14336 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 21.02.20
Initiativgesetz des Bundestages

1. § 3 wird wie folgt geändert:

2. Dem § 5 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

"Zur Beratung bei der Erfüllung der Aufgaben der Stiftung kann der Stiftungsrat Fachbeiräte berufen."

3. § 6 wird wie folgt geändert: