Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 154. Sitzung am 27. Januar 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drucksache 015/4744 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Seemannsgesetzes - Drucksache 015/4638 mit folgenden Maßgaben, im übrigen unverändert angenommen:

1. Die überschrift wird wie folgt gefasst:

2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 2 werden folgende neue Artikel 3, 4 und 5 eingefügt:

4. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 6 und wie folgt gefasst: