Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich
(Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 144. Sitzung am 31. Januar 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 19/16907 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG) - Drucksachen 19/15619, 19/16405 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 21.02.20
Erster Durchgang: Drucksache. 579/19 (PDF)

1. § 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

2. § 4 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

"Das vorbereitende Verfahren wird von der zuständigen Behörde durchgeführt."

3. Dem § 5 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

"Die nach § 4 Absatz 3 durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligung im vorbereitenden Verfahren bleibt davon unberührt."

4. In § 7 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort "nur" durch das Wort "besser" ersetzt.

5. § 11 wird wie folgt geändert:

6. § 13 Satz 1 wird wie folgt geändert: