Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union - COM (2014) 43 final; Ratsdok. 6022/14

Der Bundesrat hat in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 3

Zu den Artikeln 3, 22 und 23

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu den Artikeln 6 und 8

Zu Artikel 8

Zu Artikeln 8, 12 bis 15

Zu Artikel 21

Zum Anwendungszeitpunkt

Weiteres

Redaktioneller Änderungsbedarf